Alkoholismus in der Arbeitswelt
Von 100 Arbeitnehmern/innen liegen etwa 10 bis 12 Personen
mit ihrem Alkoholkonsum im gesundheitsgefährdenden
Bereich. Der Arbeitsplatz ist ein wichtiger Lebensbereich
– er hat starken Einfluss auf unser Wohlbefinden.
Trotzdem kann er auch ein idealer Nährboden für
Suchtprobleme sein.
Das sollten Sie über Sucht
wissen:
- Sucht ist eine Krankheit, deshalb gibt
es keine Schuld
- hinter Sucht steckt seelische Not
- Sucht kann jeden erreichen, auch den Chef
- wer seine Sucht bewältigt hat, ist ein willensstarker
wertvoller Mitarbeiter
Woran erkenne ich einen suchtkranken Kollegen?
- häufig einzelne Fehltage
- Entschuldigung der Fehltage durch andere (z.B. Partner)
- Aufrechnung von Fehltagen gegen Urlaub
- starke Leistungsschwankungen
- Unzuverlässigkeit
- mangelnde Konzentration
- unangemessene Nervosität und Reizbarkeit
- extreme Selbstüberschätzung oder Aggressivität
- extreme Unterwürfigkeit
- Vernachlässigung des persönlichen Äußeren
- starkes Händezittern
- Schweißausbrüche
- Ausdrucksschwierigkeiten
- Versuch, Alkoholfahne zu tarnen (mit Pfefferminz o.ä.)
- heimliches Trinken
- demonstrative Vermeidung von Alkohol mit alkoholfreien
Getränken
- Erfinden von Alibis für den Alkoholkonsum
Was kann ich als Vorgesetzter tun, wenn mein Mitarbeiter
trinkt?
Bereiten Sie sich auf das Gespräch
mit dem Mitarbeiter gut vor. Am besten Sie machen sich
einen Notizzettel mit den Fakten, die Sie beim Gespräch
aufgreifen wollen. Vermeiden Sie beim Gespräch eine
Eskalation. Sagen Sie nicht „Sie haben Alkoholprobleme!“
Eine bessere Formulierung wäre beispielsweise : „Ob
Sie Alkoholprobleme haben oder nicht, können Sie
wahrscheinlich selber am Besten beurteilen. Ich möchte
mit Ihnen sprechen, wie folgende Fehlverhaltensweisen
abgestellt werden können.“ Machen Sie dem Betroffenen
keine Vorhaltungen, stellen Sie ihn nicht an den Pranger
nach dem Motto „Sie haben...!“ Senden Sie
Ich-Botschaften wie beispielsweise: „Mir ist aufgefallen,
dass folgende Probleme aufgetaucht sind...“ etc.
Bedenken Sie immer, nur der Betroffene selbst hat die
Möglichkeit, etwas an seinem Trinkverhalten zu ändern.
Lassen Sie den Mitarbeiter zu Wort kommen. Schließen
Sie das Gespräch mit einer Zusammenfassung der wichtigsten
Punkte. Vereinbaren sie den weiteren Weg inklusive Konsequenzen.
Bieten Sie Hilfe an, wie den Erhalt des Arbeitsplatzes
nach der Entgiftung bzw. Therapie.
In jedem Landkreis gibt es Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen.
Auch schon der Alkoholmissbrauch ist gefährlich und
behandelbar.
Von entscheidender Bedeutung ist es, welche
Betriebskultur in bezug auf den Umgang mit Suchtmitteln
besteht. Es gibt Firmen, die z.B. ein striktes Alkoholverbot
haben und die eine klare Vereinbarung getroffen haben,
wie mit der wiederholten Suchtmitteleinnahme von Mitarbeitern
umzugehen ist. Es gibt aber auch Betriebe, in denen das
Problem Alkohol oder Drogen völlig ignoriert wird.
Diese Haltung kommt der Bagatellisierungs- – und
Verleugnungstendenz des Suchtkranken erheblich entgegen.
Mögliche Maßnahmen bei
wiederholtem Alkoholmissbrauch:
- zum Schutz der Belegschaft, des Betroffenen selbst
und auch von Maschinen und Anlagen, muss dieser Mitarbeiter
von seinem Arbeitsplatz durch seinen Vorgesetzten
entfernt werden
- es kann eine Abmahnung erteilt werden
- bei Wiederholung kann das Arbeitsverhältnis
gekündigt werden, in besonders schweren Fällen
ist eine fristlose Kündigung möglich
- für alkoholbedingten Arbeitsausfall muss kein
Lohn gezahlt wird
- möglicher Transport nach Hause auf Kosten
des Mitarbeiters
- bei alkoholbedingten Unfällen besteht kein
Anspruch auf Lohnfortzahlung
- der Versicherungsschutz der BG ist in Frage gestellt
Fazit:
Suchtmittelmissbrauch gefährdet körperlich
und psychisch in erster Linie den betroffenen Mitarbeiter.
Hilfe ist möglich, es gibt viele Angebote.
Reinhard Fleischmann, 12.08.2003
Quellennachweis
1. www.a-connect.de
2. Handbuch für die Suchtkrankenhilfe, Blau-Kreuz
Verlag Wuppertal
3. Rechtsanwälte
Mühlenbein & Kollegen, www.muehlenbein.de
4. www.tu-berlin.de/presse