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Therapie - Wie?
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Welche formellen Schritte eingehalten werden müssen um an einer Therapie teilzunehmen und welche unterschiedlichen Maßnahmen eingeleitet werden können, wird im Folgenden kurz erläutert:
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Antrag stellen
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Voraussetzung einer Behandlung ist ein entsprechender Antrag.
Antragsformulare erhält man bei den Krankenkassen und
Suchtberatungsstellen. Die Mitarbeiter in den Beratungsstellen sind
beim Ausfüllen der Unterlagen gerne behilflich.
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Bestätigung des Versicherungsträgers
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Über den Antrag entscheidet der zuständige Versicherungsträger.
Er trifft auch die Entscheidung über Art und Umfang einer
Maßnahme. Nach erfolgter Zusage kann die Behandlung beginnen.
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ambulant oder stationär
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Eine ambulante Behandlung dauert ca. ein Jahr und beinhaltet die
Teilnahme an Einzel- und Gruppengesprächen. In der Regel sind das
zwei Termine pro Woche.
Eine stationäre Behandlung dauert zwischen sechs und sechzehn Wochen.
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Fachklinik mit Therapieprogramm
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Die stationäre Behandlung findet in einer anerkannten
Fachklinik
statt. Das Therapieprogramm umfasst Einzel- und Gruppengespräche,
sowie Arbeits- und Beschäftigungstherapie.
Hinzu kommen noch notwendige, medizinische Anwendungen (z.B.
medikamentöse Behandlungen, Massagen, Krankengymnastik usw.)
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Therapieerfolg stabilisieren
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Um den Therapieerfolg zu stabilisieren, sollte nach erfolgter
Behandlung regelmäßig eine
Selbsthilfegruppe
besucht werden.
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Das Blaue Kreuz hat neben den zahlreichen Selbsthilfegruppen
bundesweit Beratungsstellen,
die bei der Vermittlung in geeignete
Einrichtungen
behilflich sind und z.T. auch selbst ambulante
Behandlungen durchführen.
Stationäre Behandlungen können unter anderem auch in den
Fachkliniken des
Blauen Kreuzes durchgeführt werden.
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