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Therapie - Wie?



Welche formellen Schritte eingehalten werden müssen um an einer Therapie teilzunehmen und welche unterschiedlichen Maßnahmen eingeleitet werden können, wird im Folgenden kurz erläutert:

Antrag stellen

Voraussetzung einer Behandlung ist ein entsprechender Antrag. Antragsformulare erhält man bei den Krankenkassen und Suchtberatungsstellen. Die Mitarbeiter in den Beratungsstellen sind beim Ausfüllen der Unterlagen gerne behilflich.

Bestätigung des Versicherungsträgers

Über den Antrag entscheidet der zuständige Versicherungsträger. Er trifft auch die Entscheidung über Art und Umfang einer Maßnahme. Nach erfolgter Zusage kann die Behandlung beginnen.

ambulant oder stationär

Eine ambulante Behandlung dauert ca. ein Jahr und beinhaltet die Teilnahme an Einzel- und Gruppengesprächen. In der Regel sind das zwei Termine pro Woche.

Eine stationäre Behandlung dauert zwischen sechs und sechzehn Wochen.

Fachklinik mit Therapieprogramm

Die stationäre Behandlung findet in einer anerkannten Fachklinik statt. Das Therapieprogramm umfasst Einzel- und Gruppengespräche, sowie Arbeits- und Beschäftigungstherapie. 

Hinzu kommen noch notwendige, medizinische Anwendungen (z.B. medikamentöse Behandlungen, Massagen, Krankengymnastik usw.)

Therapieerfolg stabilisieren

Um den Therapieerfolg zu stabilisieren, sollte nach erfolgter Behandlung regelmäßig eine Selbsthilfegruppe besucht werden.

Angebot des Blauen Kreuzes

Das Blaue Kreuz hat neben den zahlreichen Selbsthilfegruppen bundesweit Beratungsstellen, die bei der Vermittlung in geeignete Einrichtungen behilflich sind und z.T. auch selbst ambulante Behandlungen durchführen.

Stationäre Behandlungen können unter anderem auch in den Fachkliniken des Blauen Kreuzes durchgeführt werden.


 
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  Letzte Aktualisierung 
  1. November 2001