lassen sich nicht nach einem einfachen Schema diagnostizieren – zu groß sind individuelle Einflüsse und Umstände.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, über die unterschiedlichen Einflüsse zu informieren und aufzuklären.
Unter Therapie versteht man die Behandlung von Krankheiten unter Anwendung von wissenschaftlich hinreichend begründeten (psychologischen) Methoden auf Patienten.
Wie in vielen anderen medizinischen Bereichen erfolgt die Behandlung Suchtkranker ambulant und/oder stationär. In der Suchtkrankenhilfe kommen dabei insbesondere verhaltenstherapeutische, systemisch-familientherapeutische und analytisch-tiefenpsychologische Verfahren zur Anwendung. Ziel dieser Alkoholentwöhnungsbehandlung ist das Erlernen einer alkoholfreien Lebensweise und die Herausbildung einer stabilisierten Persönlichkeit.
Welche formellen Schritte eingehalten werden müssen, um an einer Therapie teilzunehmen und welche unterschiedlichen Maßnahmen eingeleitet werden können, wird im Folgenden kurz erläutert:
Voraussetzung einer Behandlung ist ein entsprechender Antrag. Antragsformulare erhält man bei den Krankenkassen und Suchtberatungsstellen. Die Mitarbeiter in den Beratungsstellen sind beim Ausfüllen der Unterlagen gerne behilflich.
Über den Antrag entscheidet der zuständige Versicherungsträger. Er trifft auch die Entscheidung über Art und Umfang einer Maßnahme. Nach erfolgter Zusage kann die Behandlung beginnen.
Eine ambulante Behandlung dauert ca. ein Jahr und beinhaltet die Teilnahme an Einzel- und Gruppengesprächen. In der Regel sind das zwei Termine pro Woche.
Eine stationäre Behandlung dauert zwischen sechs und sechzehn Wochen.
Die stationäre Behandlung findet in einer anerkannten Fachklinik statt. Das Therapieprogramm umfasst Einzel- und Gruppengespräche sowie Arbeits- und Beschäftigungstherapie.
Hinzu kommen noch notwendige, medizinische Anwendungen (z. B. medikamentöse Behandlungen, Massagen, Krankengymnastik usw.)
Um den Therapieerfolg zu stabilisieren, sollte nach erfolgter Behandlung regelmäßig eine Selbsthilfegruppe besucht werden.
Das Blaue Kreuz hat neben den zahlreichen Selbsthilfegruppen bundesweit Beratungsstellen, die bei der Vermittlung in geeignete Einrichtungen behilflich sind und zum Teil auch selbst ambulante Behandlungen durchführen.
Stationäre Behandlungen können unter anderem auch in den Fachkliniken des Blauen Kreuzes durchgeführt werden.