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Wir helfen alkoholkranken Menschen. Helfen Sie uns!

Als gemeinnützige Organisation verfügt das Blaue Kreuz nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel. Um dennoch Hilfe in ausreichendem Maße gewährleisten zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wenn Sie die Hilfe und die Aufklärungsarbeit des Blauen Kreuzes mit einer Spende unterstützen möchten, können Sie das auf verschiedenen Wegen tun:

1. Sie spenden online. Schnell und sicher.

Für die Aufgaben des Blauen Kreuzes können Sie über das Online-Portal spenden

Spendenportal bei der Bank für Sozialwirtschaft

 

2. Sie spenden per Banküberweisung. Einfach und bewährt.

Überweisen Sie den Betrag Ihrer Wahl auf eines unserer Spendenkonten

Für den Blaues Kreuz in Deutschland e. V.

Bei der KD-Bank Dortmund
IBAN: DE82 3506 0190 1010 3930 15
BIC: GENODED1DKD

Für die Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH

Sparkasse Wuppertal
IBAN: DE47 3305 0000 0000 8947 41
BIC: WUPSDE33XXX

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen recht herzlich!
Ihr Blaues Kreuz in Deutschland

 

Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)

Ihre Zuwendung an den Blaues Kreuz in Deutschland e. V. ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Im Folgenden einige Informationen zu Ihrer Spendenquittung und wie Sie uns helfen können, Verwaltungskosten zu sparen:

  • Für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300,- € * benötigen Sie seit dem 1.1.2021 keine spezielle Bescheinigung, die Finanzämter akzeptieren Ihren Bankbeleg als Quittung. Uns hilft dies Versand- und Verwaltungskosten zu sparen.  
  • Für Spenden von 300,- € und darüber erhalten Sie, wenn Sie es wünschen, eine Bescheinigung, sofern uns alle notwendigen Informationen wie Name und Adresse übermittelt wurden.  Wählen Sie hierzu bitte im unten stehenden Auswahlfeld zwischen „in den nächsten vier Wochen“ oder „am Ende des Jahres“ aus. Wenn Sie "zum Ende des Jahres" augewählt haben, erhalten Sie automatisch innerhalb der ersten 8 Wochen des Folgejahres Ihre Zuwendungsbescheinigung.  
  • Wenn Sie keine Zuwendungsbestätigung benötigen, teilen Sie uns das bitte kurz mit. Wählen Sie hierzu bitte im unten stehenden Auswahlfeld „keine“ aus. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Spenden und Fördermitgliedsbeiträge sind Zuwendungen gem. § 10 des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen. Sie werden zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke des BRK (Förderung der freien Wohlfahrtspflege) im Sinne der Anlage 1 zu § 48 EStDV Abschnitt A Nr. 6 verwendet.    

*Die angegeben Betragsgrenze von 300 € gilt je getätigter Einzelspende und nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.

Starten Sie jetzt Ihre eigene Spendenaktion und bestellen Sie sich Ihre eigene Blaukreuz-Spendenbox!