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Hilfe für
Arbeitgeber / Betriebs- und Personalräte
Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS)
beträgt der Anteil alkoholkranker Menschen an der Gesamtbevölkerung ca.
2 - 3 %. Dies bedeutet, dass in Deutschland 2,5 Millionen Menschen
behandlungsbedürftig alkoholkrank sind. Im betrieblichen Bereich ist
diese Quote allerdings deutlich höher:
Rund 10 % aller Werktätigen müssen als alkoholkrank bezeichnet werden
-Tendenz steigend.
Alkoholismus wird zunehmend auch in der Arbeitswelt als wirtschaftliches
und humanes Problem angesehen.
Während es 1979 erst rund 20 Betriebe in der BRD waren, die über eigene
Präventions- und Hilfsprogramme verfügten, waren es 1999 bereits über
700 Unternehmen, die ein innerbetriebliches Hilfsprogramm aufgelegt
haben.
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Ist Ihnen
bekannt, dass Alkoholabhängige ...
· 16-mal häufiger vom Arbeitsplatz fernbleiben,
· 2,5-mal häufiger krank sind,
· 1,4-mal länger nach Unfällen fehlen
Hinzu kommen noch |
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· mangelnde Auslastung von
Fertigungskapazitäten,
· Überstundenkosten wegen Ausfalls alkoholkranker Mitarbeiter,
· Störungen und Belastungen von Mitarbeitern durch alkoholisierte
Mitarbeiter,
· Beeinträchtigung des Arbeitsklimas
Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden durch Alkoholmissbrauch beläuft
sich nach Hochrechnungen auf inzwischen 15 bis 40 Milliarden Euro pro
Jahr. Unter Berücksichtigung der individuellen, personellen und
strukturellen Verhältnisse im Unternehmen kann die Entwicklung eines
Hilfsprogramms in Form einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung eine gute
Grundlage sein, das Problem "Alkohol am Arbeitsplatz" in den Griff zu
bekommen.
Beabsichtigen Sie ein innerbetriebliches Hilfsprogramm einzuführen ?
Sind Sie an einer Informationsveranstaltung zum Thema "Sucht am
Arbeitsplatz" interessiert ?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Die richtigen Ansprechpartner finden Sie unter "Kontakte".
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