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Kontrollverlust

Kontrollverlust

Definition der Alkoholkrankheit
von Fritz Katz

Mit der deutschen Bezeichnung "Alkoholkrankheit" soll hier jedes Missverständnis ausgeräumt werden, das durch die allgemein gängigen Begriffe, wie "Trinker", "Alkoholiker", "Alkoholismus", und durch ihre oft sehr unspezifische Verwendung geschaffen wird. Alkoholkranke sind Abhängigkeitskranke, die einen "Kontrollverlust" erlitten haben, der wie folgt beschrieben werden kann:

"Der Verlust der Selbstkontrolle oder Verlust der Fähigkeit, mit dem Trinken aufhören zu können, ist das kritische Symptom der Alkoholsucht. Dieses Symptom ist das deutliche Kennzeichen, dass der Alkoholiker süchtig geworden ist. In diesem Stadium ist die körperlich seelische Schädigung so weit vorgeschritten, dass von einer Alkoholkrankheit gesprochen werden muss. Eine Heilung im Sinne einer Rückbildung zum unversehrten Ausgangspunkt ist nicht mehr möglich. Das bedeutet, die frühere Fähigkeit, mäßig trinken zu wollen - auch nach jahrelanger völlig alkoholfreier Lebensführung -, endet früher oder später in der schädigenden Unmäßigkeit." (1)

Ein Fachausschuss der Weltgesundheitsorganisation hat sich auf eine eindeutige Definition geeinigt; allerdings noch unter Mitverwendung des sehr unspezifischen Begriffs "Alkoholiker":

"Alkoholiker sind exzessive Trinker, deren Abhängigkeit vom Alkohol einen solchen Grad erreicht hat, dass sie deutlich geistige Störungen oder Konflikte in ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit, in ihren mitmenschlichen Beziehungen, ihren sozialen und wirtschaftlichen Funktionen - oder Vorzeichen einer solchen krankhaften Entwicklung - aufweisen." (2)

Der französische Mediziner P. Fouquet definiert die Alkoholabhängigkeit folgendermaßen: "Alkoholismus liegt vor, wenn ein Individuum die Freiheit verloren hat, sich des Alkohols zu enthalten."

Quellenhinweis:
(1) Katz, Fritz u. a., Alkoholismus - Hilfe ist möglich`, Blaukreuz-Verlag, Wuppertal-Barmen, 4. Auflage 1978, S. 28
(2) Odermatt, J., Alkohol heute", SAS-Verlag, Lausanne 13, o. J., S. 91