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Radevormwald

für eine Suchtbehandlung alkohol- und medikamentenabhängiger Männer und Frauen

Zielgruppen

  • Patienten, bei denen eine Suchterkrankung diagnostiziert wurde.
  • Patienten, für die bereits mehrfach ambulante oder stationäre Entzugsbehandlungen (sog. Entgiftungen) erforderlich waren.
  • Patienten mit Alkoholproblemen (z.B. familiär, sozial, beruflich), die noch unschlüssig sind, ob sie eine Suchttherapie in Anspruch nehmen wollen.
  • Patienten mit Alkoholproblemen, die sich über eine für sie geeignete Therapieform (ambulant, stationär oder teilstationär) informieren oder sich bereits gezielt darauf vorbereiten möchten.
  • Patienten mit Alkoholproblemen und zugleich hoher Rückfallgefährdung vor einer geplanten stationären Entwöhnungsbehandlung.
  • Patienten mit Alkoholproblemen (s.o.), die aus dem polnischen oder russischen Sprachraum kommen (bei Bedarf kann Übersetzungshilfe geleistet werden).

Dauer

In der Regel bis zu vier Wochen

Der Weg zur Aufnahme

  • Einweisung (Verordnung von Krankenhauspflege) durch den behandelnden Arzt mit dem Vermerk "zur Stationären Motivierung".
  • bei Fragen zur Kostenübernahme seitens der Krankenkasse können Sie sich gerne an uns wenden.
  • bei zuvor notwendiger Entgiftung: Ausstellung einer zweiten Einweisung mit dem Vermerk "zur Entgiftung".
  • Koordinierung der Termine zur Entgiftung und Motivierung über unsere Aufnahmeabteilung.

Angehörige und Partner werden in die stationäre Motivierung durch regelmäßige Gesprächskontakte mit einbezogen.

Motivierungskonzept

  • Medizinisch-psychologische Eingangs- und Verlaufsdiagnostik
  • laufende medizinische Betreuung
  • Erstellung der Sucht- und Berufsanamnese
  • Erstellung der Motivationsanalyse
  • Durchführung von medizinischen, ergotherapeutischen und psychoedukativen Maßnahmen sowie regelmäßige Einzel- und Gruppengespräche zur gezielten Motivationsförderung für eine suchtmittelfreie Lebensgestaltung

Anschlussbehandlung

  • Feststellung der Notwendigkeit von möglichen ambulanten, stationären oder teilstationären Sucht-Anschlussbehandlungen
  • Erstellung eines vorläufigen Therapieplanes
  • Bei Erfordernis: Einleitung einer medizinischen Reha-Maßnahme beim zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Sozialhilfeträger u.a.)
  • Weitervermittlung in Selbsthilfegruppen oder in ambulante Therapie bei mit uns kooperierenden Suchtberatungs- und Behandlungsstellen
  • Ggf. direkte Übernahme des Patienten in die stationäre oder teilstationäre Entwöhnungsabteilung der Fachklinik oder in eine geeignete andere Fachklinik