für eine Suchtbehandlung alkohol- und medikamentenabhängiger Männer und Frauen
Zielgruppen
- Patienten, bei denen eine Suchterkrankung diagnostiziert wurde.
- Patienten, für die bereits mehrfach ambulante oder stationäre Entzugsbehandlungen (sog. Entgiftungen) erforderlich waren.
- Patienten mit Alkoholproblemen (z.B. familiär, sozial, beruflich), die noch unschlüssig sind, ob sie eine Suchttherapie in Anspruch nehmen wollen.
- Patienten mit Alkoholproblemen, die sich über eine für sie geeignete Therapieform (ambulant, stationär oder teilstationär) informieren oder sich bereits gezielt darauf vorbereiten möchten.
- Patienten mit Alkoholproblemen und zugleich hoher Rückfallgefährdung vor einer geplanten stationären Entwöhnungsbehandlung.
- Patienten mit Alkoholproblemen (s.o.), die aus dem polnischen oder russischen Sprachraum kommen (bei Bedarf kann Übersetzungshilfe geleistet werden).
Dauer
In der Regel bis zu vier Wochen
Der Weg zur Aufnahme
- Einweisung (Verordnung von Krankenhauspflege) durch den behandelnden Arzt mit dem Vermerk "zur Stationären Motivierung".
- bei Fragen zur Kostenübernahme seitens der Krankenkasse können Sie sich gerne an uns wenden.
- bei zuvor notwendiger Entgiftung: Ausstellung einer zweiten Einweisung mit dem Vermerk "zur Entgiftung".
- Koordinierung der Termine zur Entgiftung und Motivierung über unsere Aufnahmeabteilung.
Angehörige und Partner werden in die stationäre Motivierung durch regelmäßige Gesprächskontakte mit einbezogen.
Motivierungskonzept
- Medizinisch-psychologische Eingangs- und Verlaufsdiagnostik
- laufende medizinische Betreuung
- Erstellung der Sucht- und Berufsanamnese
- Erstellung der Motivationsanalyse
- Durchführung von medizinischen, ergotherapeutischen und psychoedukativen Maßnahmen sowie regelmäßige Einzel- und Gruppengespräche zur gezielten Motivationsförderung für eine suchtmittelfreie Lebensgestaltung
Anschlussbehandlung
- Feststellung der Notwendigkeit von möglichen ambulanten, stationären oder teilstationären Sucht-Anschlussbehandlungen
- Erstellung eines vorläufigen Therapieplanes
- Bei Erfordernis: Einleitung einer medizinischen Reha-Maßnahme beim zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Sozialhilfeträger u.a.)
- Weitervermittlung in Selbsthilfegruppen oder in ambulante Therapie bei mit uns kooperierenden Suchtberatungs- und Behandlungsstellen
- Ggf. direkte Übernahme des Patienten in die stationäre oder teilstationäre Entwöhnungsabteilung der Fachklinik oder in eine geeignete andere Fachklinik