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Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit

Erklärung zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit

Erklärung zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe zum Umgang mit Wirtschaftsunternehmen bei gleichzeitiger Förderung durch die Krankenkassen und/oder ihre Verbände nach § 20h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

Ziele:

Die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen des Blauen Kreuzes richten ihre fachliche und politische Arbeit an den Bedürfnissen und den Interessen von suchtkranken Menschen und deren Angehörigen aus.
Der Umgang mit Wirtschaftsunternehmen darf die Unabhängigkeit der Selbsthilfe nicht einschränken und ist transparent.

Standards:

  • Die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können finanzielle Zuwendungen von Personen des privaten und öffentlichen Rechts, von Organisationen und von Wirtschaftsunternehmen entgegennehmen, sofern dadurch keine Abhängigkeit begründet wird.
  • Dazu ist Voraussetzung, dass keine überwiegende Finanzierung der Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch Wirtschaftsunternehmen erfolgt (z. B. Pharma-, Medizinprodukteindustrie, Hilfsmittelhersteller).
  • In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen muss die Autonomie über die Inhalte ihrer Arbeit, deren Umsetzung sowie die Verwendung der Mittel bei der Selbsthilfe verbleiben.
  • Unterstützung durch und Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen sind transparent darzustellen.
  • Eingenommene Mittel aus Sponsoring und Förderung werden 4 Wochen nach Bewilligung, spätestens aber einmal jährlich veröffentlicht, getrennt nach Sponsoren und Förderern.
  • Bestimmungen des Datenschutzes werden eingehalten.
  • Die Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen tragen dafür Sorge, dass bei von ihnen organisierten und durchgeführten Veranstaltungen stets die Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleiben.