Alkoholmissbrauch ist ein gewichtiges Problem in unserer Gesellschaft, das auch vor den Türen der Betriebe nicht Halt macht. In einem Betrieb sind von 100 Beschäftigten durchschnittlich fünf alkoholabhängig und weitere fünf gefährdet. Die Problematik „Sucht am Arbeitsplatz“ betrifft nicht nur die Beschäftigten, sie betrifft auch die Führungskräfte und wird für sie zum Problembereich, wenn es um Führungsverhalten und -verantwortung geht.

Wer Suchtmittel missbraucht, abhängig wird oder auf dem Weg dahin ist, der verändert sich und seine Leistungsfähigkeit, fehlt deutlich häufiger als andere Mitarbeiter und belastet in zunehmendem Maße den gesamten betrieblichen Ablauf und das Betriebsklima.

 

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Die Wirkung des Alkohols auf die Leistungsfähigkeit

Untersuchungen haben gezeigt, dass schon bei 0,5 Promille die Gefahr eines Unfalls um das Doppelte steigt. Alkohol beeinflusst schon bei einem geringen Blutalkoholwert von 0,2 bis 0,3 Promille die Aufmerksamkeit, den Gleichgewichtssinn, die Reaktionszeit, das Sehvermögen, die Handlungsfertigkeit, die Gedächtnisleistung, die Kritikfähigkeit und das Konzentrationsvermögen.

Mit der steigenden Blutalkoholkonzentration steigen auch die Fehleinschätzungen. Die Angaben über die Wirkung von bereits geringen Mengen Alkohol auf die Leistungsfähigkeit machen deutlich, dass die Sicherheit bei wichtigen Tätigkeiten im Betrieb problematisch ist und auch Fehlentscheidungen begünstigt werden.

Die Problematik wird durch Mitarbeiter mit riskantem Alkoholkonsum oder einer Alkoholabhängigkeit verstärkt. Sie haben eine höhere Zahl an Fehlzeiten, ein größeres Risiko an Arbeitsunfällen, fehlende Arbeitsergebnisse und Terminversäumnisse. Das aggressive Verhalten nimmt zu, die Leistungsfähigkeit nimmt ab und das Arbeitsklima wird beeinträchtigt. Aus der Verantwortung für die Mitarbeiter, für ein gutes Betriebsklima und aus der wirtschaftlichen Verantwortung heraus ist es sinnvoll, ein Programm der betrieblichen Suchtprävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz zu verwirklichen.

Was heißt betriebliche Suchtprävention?

Bei der betrieblichen Suchtprävention wird der Umgang mit Alkohol, Drogen und Medikamenten im Unternehmen zum Thema gemacht. Somit wird er auch zum Thema in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Das Programm wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen. Es beinhaltet das Aufzeigen der Verantwortlichkeit, vorbeugende Aktivitäten, die Schulung von Führungskräften für eine frühzeitige Intervention, Beratungs- und Hilfsangebote für Mitarbeiter und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit.

Unter vorbeugenden, gesundheitsfördernden Aktivitäten verstehen wir die Information und Aufklärung der Beschäftigten über den Konsum von Suchtmitteln und den daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen sowie die Information über den besonderen Verlauf von Suchterkrankungen und den Möglichkeiten der Hilfen. Dazu gehören die Veränderung der Konsumkultur wie zum Beispiel die eingeschränkte Regelung beziehungsweise das Verbot des Konsums von Suchtmitteln am Arbeitsplatz, die Abschaffung des Verkaufs im Betrieb und die Stärkung von positiven Vorbildern. Die Arbeitsbedingungen, die die Einnahme von Suchtmitteln fördern, werden aufgedeckt und verändert. Das bedeutet Reduzierung von psychischen Belastungen, Unterstützung in belasteten Arbeitsbedingungen etc.

Den Beschäftigten werden Angebote für eine gesunde Gestaltung der Stressbewältigung und für eine gesunde Lebensführung gemacht. Für die frühzeitige Intervention bei auffälligen Beschäftigten wird für die Führungskräfte ein Interventionsleitfaden als Handlungsanleitung mit den Gesprächsstufen erstellt. Die Personalverantwortlichen werden für das Thema durch Schulungen sensibilisiert, um Veränderungen wahrzunehmen und frühzeitige Maßnahmen einzuleiten. Zum anderen werden sie geschult, die Gespräche mit den Mitarbeitern zielgerichtet und motivierend zu führen. Schaffung von Beratungs- und Hilfsangeboten heißt, es werden Angebote innerbetrieblich aufgebaut, so zum Beispiel die Funktion des Freiwilligen betrieblichen Suchtkrankenhelfers. Zu den Hilfsangeboten zählen zugleich auch die Kontaktaufnahme und die Zusammenarbeit mit externen Anbietern.

Das Programm der betrieblichen Suchtkrankenhilfe kann aber nur im täglichen Leben seine Auswirkungen haben, wenn es zu einer schriftlichen Vereinbarung kommt, Mitarbeiter klar beauftragt sind das Programm umzusetzen und die Vereinbarung von allen Beschäftigten zur Verbesserung der Arbeitssicherung und Gesundheit gelebt wird.

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