Förderer und Zuschussgeber
Im Rahmen der Selbsthilfeförderung wird der Blaues Kreuz in Deutschland e. V. durch Krankenkassen und Rentenversicherer sowie durch Stiftungen gefördert. Die folgende Aufstellung zeigt die Projekte im Überblick. Für die Inhalte und Ausgestaltung der Projekte ist das Blaue Kreuz in Deutschland verantwortlich. Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber den Zuschussgebern können hieraus nicht abgeleitet werden.
Viele weitere Unterstützer und Helfer haben Anteil daran, dass die Projekte vollumfänglich umgesetzt werden konnten, indem sie für die Finanzierung des Eigenanteils gesorgt haben. Vielen Dank für Ihre Spende!
Förderer und die ermöglichten Projekte
(in alphabetischer Reihenfolge)
Aktion Mensch
- Starthilfe Drachenherz Hagen (aktiv bis 30.06.2022)
- Wege zum selbstbestimmten Wohnen Stuttgart (aktiv bis 31.08.2024)
- Wege zum selbstbestimmten Wohnen Sangerhausen (aktiv bis 31.01.2025)

AOK-Bundesverband
2022 - 2023
- Die Sucht-Selbsthilfe zeigt sich beim Deutschen Evangelischen Kirchentag 2023; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 15.000 €

Bahn-BKK
2019
- Merchandising auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dortmund; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V: Fördersumme 5.650 €

Barmer
2024
- Digimeet – Online-Selbsthilfegruppen implementieren; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 54.700 €
2023-2024
- Gesundheitsförderung und Selbsthilfe im Bereich Sucht und Delinquenz Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 83.490,00 €
2023
- Digimeet – Online-Selbsthilfegruppen implementieren; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 54.000 €
2022-2023
- Gesundheitsförderung und Selbsthilfe im Bereich Sucht und Delinquenz Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 83.490,00 €
2022
- Schulungspaket 2022 für Multiplikationsschulungen für Ehrenamtliche; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 136.000 €
- Digimeet – Online-Selbsthilfegruppen implementieren; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 26.800 €
- Digiwanted – Online-Portal konzipieren: Sucht-Selbsthilfegruppen finden; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 11.070 €
2021-2022
- Digitale Angebote in der Suchtselbsthilfe; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 55.000 €
- Gesundheitsförderung und Selbsthilfe im Bereich Sucht und Delinquenz Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 83.490,00 €
2021
- Schulungspaket 2021 für Betroffene und Ehrenamtler in der Suchtselbsthilfe; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 128.756 €
2020
- Sucht-Selbsthilfe geht neue Wege; 3. Jahr (3/3) Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V: Fördersumme: 118.042 €
- Schulungspaket 2020 für Betroffene und Ehrenamtler in der Suchtselbsthilfe; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 106.170 €
2019
- Sucht-Selbsthilfe geht neue Wege; 2. Jahr (2/3) Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V: Fördersumme: 111.775,50 €
- Schulungspaket 2019 für Betroffene und Ehrenamtler in der Suchtselbsthilfe; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 141.170,00 €

BKK Dachverband
2022 - 2023
- Digiscreen – Neuausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit und Neukonzeption der Angebote der Öffentlichkeitsarbeit; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 88.800 €
2022
- Schulungsmaßnahmen für Angehörige und Frauen in der Sucht-Selbsthilfe; 2. Jahr (2/2); Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V: Fördersumme 18.688,80 €
2021
- Schulungsmaßnahmen für Angehörige und Frauen in der Sucht-Selbsthilfe; 1. Jahr (1/2) Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V: Fördersumme 30.000 €
- Konzeption und Erprobung eines Bundestreffens in Hybridform; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V auf Bundesebene: Fördersumme 29.700 €
2020
- Schulungsmaßnahmen speziell für Frauen aus suchtbelasteten Familien; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V: Fördersumme 24.455 €

BKK Landesverband NORDWEST
2022
- Der BKK Landesverband NORDWEST unterstützt Suchtselbsthilfetag des FAS NRW in 2022; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V: Fördersumme 1.272,42 €

DAK-Gesundheit
2022
- blu:prevent, Projekt: Innovative Suchtprävention in der Lebenswelt Jugendlicher Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 309.925 €
- blu:prevent, Projekt: Sober Sensation Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 10.000 €
2021-2022
- blu:prevent, Projekt: Innovative Suchtprävention in der Lebenswelt Jugendlicher Print und Merchandiseartikel Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 50.000,00 €
2021
- blu:prevent, Projekt: Innovative Suchtprävention in der Lebenswelt Jugendlicher Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 309.925 €
2020
- blu:prevent, Projekt: Innovative Suchtprävention in der Lebenswelt Jugendlicher Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 299.710 €
- blu:prevent, Projekt: Sober Sensation Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 10.000 €
2019
- blu:prevent, Projekt: Innovative Suchtprävention in der Lebenswelt Jugendlicher Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 269.700,00 €

Deutsche Rentenversicherung Bund
2022
- Referenten für die Nachsorge; § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker, Fördersumme 143.685 €
2021
- Referenten für die Nachsorge; § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker, Fördersumme 138.159 €
2020
- Referenten für die Nachsorge; § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker, Fördersumme 138.159 €
2019
- Referenten für die Nachsorge; § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker, Fördersumme 131.580 €

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
2021
- Referent für die Nachsorge in Thüringen; § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker; Fördersumme 31.353 €
2020
- Referent für die Nachsorge in Thüringen; § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker; Fördersumme 31.353 €
2019
- Referent für die Nachsorge in Thüringen; § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker; Fördersumme 29.860 €

Deutsche Rentenversicherung Rheinland
2022
- blu:prevent – Schuleinsätze im Rheinland; § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, Fördersumme 12.000 €
2021
- blu:prevent – Schuleinsätze im Rheinland; § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, Fördersumme 12.000 €
2020
- blu:prevent – Schuleinsätze im Rheinland; § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, Fördersumme 12.000 €

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
2022
- Unterstützung der Referentenarbeit in Niederrhein, Ruhrgebiet und Siegerland; § 31 SGB VI Abwehr der Suchtgefahren und unmittelbare Suchtkrankenhilfe; Fördersumme 2.793 €
2021
- Unterstützung der Referentenarbeit in Niederrhein, Ruhrgebiet und Siegerland; § 31 SGB VI Abwehr der Suchtgefahren und unmittelbare Suchtkrankenhilfe; Fördersumme 2.793 €
2020
- Unterstützung der Referentenarbeit in Niederrhein, Ruhrgebiet und Siegerland; § 31 SGB VI Abwehr der Suchtgefahren und unmittelbare Suchtkrankenhilfe; Fördersumme 2.793 €
2019
- Unterstützung der Referentenarbeit in Niederrhein, Ruhrgebiet und Siegerland; § 31 SGB VI Abwehr der Suchtgefahren und unmittelbare Suchtkrankenhilfe; Fördersumme 2.793 €

Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe der Gesetzlichen Kranken-Versicherungen
2022
- Der Blaues Kreuz in Deutschland e. V. erhält von der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene Fördermittel; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Für die projektbezogene Arbeit (Vorbereitung der Aktionswoche Alkohol 2022 in Kooperation mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen): 125.100 €
- Der Blaues Kreuz in Deutschland e. V. erhält von der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene Fördermittel; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 123.000 €
2021
- Das Blaue Kreuz in Deutschland e. V. erhält von der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene Fördermittel. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Für die pauschale Selbsthilfearbeit: Fördersumme 123.000 €; Für die projektbezogene Arbeit (Vorbereitung der Aktionswoche Alkohol 2021 in Kooperation mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen): 97.000 €
2020
- Das Blaue Kreuz in Deutschland e. V. erhält von der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene pauschale Fördermittel. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 119.000 €
2019
- Das Blaue Kreuz in Deutschland e. V. erhält von der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene pauschale Fördermittel. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 112.000 €

IKK – Die Innovationskasse
2021
- Blaukreuz-Mobil in Mecklenburg-Vorpommern. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 5.000 €

IKK classic
2022
- Die IKK-Classic unterstützt die Fachtagung Männergesundheit des FAS NRW; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 2.394 €

Techniker Krankenkasse
2022
- Dry January – Ein Monat ohne Alkohol. Mach mit bei der Challenge! Projekt, um für einen Monat ohne Alkohol zu Jahresbeginn zu motivieren. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 58.200,00 €
- Sucht-Selbsthilfe durch Schulungsmaßnahmen qualifizieren; Seminaristische Bildungsarbeit zur Verbesserung der Sucht-Selbsthilfe. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 7.060 €
2021
- Sucht-Selbsthilfe durch Schulungsmaßnahmen qualifizieren. Seminaristische Bildungsarbeit zur Verbesserung der Sucht-Selbsthilfe. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 15.890 €
2020
- Sucht-Selbsthilfe durch Schulungsmaßnahmen qualifizieren. Seminaristische Bildungsarbeit zur Verbesserung der Sucht-Selbsthilfe. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 16.105 €
2019
- Sucht-Selbsthilfe durch Schulungsmaßnahmen qualifizieren. Seminaristische Bildungsarbeit zur Verbesserung der Sucht-Selbsthilfe. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 14.520 €
- In virtuellen Welten Informationen für die Sucht-Selbsthilfe bereitstellen Erweiterung des Login-Bereiches auf www.blaues-kreuz.de. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 4.060 €

Unterstützung durch Software
think-cell
think-cell ist ein Add-In für Microsoft PowerPoint zur Erstellung professioneller Diagramme wie Wasserfall-, Mekko- und Gantt-Diagramme. Es ermöglicht die rasche Erstellung übersichtlicher Folienlayouts aus Standardelementen.
Um think-cell nutzen zu können, kann die Lizenz kostenlos für alle Mitglieder der Selbsthilfe des Blauen Kreuzes per E-Mail an digital(a)blaues-kreuz.de bestellt werden. Die Lizenz ist jeweils 6 Monate gültig und kann nach Ablauf per Mail verlängert werden.
Der Vertrag zwischen think-cell und dem Blauen Kreuz in Deutschland ist befristet und wird jeweils um eine Vertragsperiode von 6 Monaten verlängert, beziehungsweise erneuert, sofern zwischen den Vertragspartnern Einvernehmen hergestellt werden kann.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Herstellerseite und der Dokumentation think-cell.
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