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Daten und Fakten

Freiburg

DHS Jahrbuch SUCHT 2022

Quelle: Pressemitteilung

Welche Trends gibt es beim Rauchen? Wie viel Alkohol trinkt die Bevölkerung in Deutschland? Was tut sich auf dem Glücksspiel-Markt? – Diese und viele weitere Fragen rund um Sucht- & Drogen-Themen beantwortet das DHS Jahrbuch Sucht 2022. Neben der umfassenden Datensammlung, -aufbereitung, -analyse und -interpretation befasst sich die aktuelle Ausgabe des jährlich erscheinenden Standardwerks unter anderem mit Sucht und Suchtmittelkonsum unter Corona-Bedingungen. Offizieller Erscheinungstermin ist der 26. April 2022.

Alkohol
Deutschland bleibt im internationalen Vergleich weiterhin ein Hochkonsumland für Alkohol – obwohl hierzulande der Verbrauch an alkoholischen Getränken gegenüber dem Vorjahr und auch längerfristig sank: Von 14,4 Litern Reinalkohol im Jahr 1970 auf 10,2 Liter im Jahr 2019 pro Bundesbürger:in ab 15 Jahren.
In Deutschland wird zu viel Alkohol getrunken
In einer Statistik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nahm Deutschland im Jahr 2019 beim Alkoholkonsum unter 44 Nationen die 13. Position ein. Damit liegt der Verbrauch hierzulande deutlich über dem Durchschnitt der OECD-Länder pro Bürger:in ab 15 Jahren.
62.000 alkoholbedingte Todesfälle
In Deutschland starben 19.000 Frauen und 43.000 Männer an einer alkoholbezogenen Todesursache. Das entspricht 4 % aller Todesfälle unter Frauen und 9,9 % aller Todesfälle unter Männern (Zahlen für 2016). „Alkohol ist ein Zellgift. Zahlreiche körperliche Erkrankungen, z.B. der Leber und auch Krebserkrankungen, sind auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen“, so Prof. Dr. Norbert Scherbaum, Vorstandsvorsitzender der DHS. Alkoholkonsum:
Weniger ist besser!
„Forschungsergebnisse belegen: Es gibt keine gesundheitsförderliche Wirkung bestimmter alkoholischer Getränke oder geringer bis moderater Trinkmengen. Daher gilt in puncto Alkohol der Grundsatz: Weniger ist besser!“, erläutert Christina Rummel.
Sucht und Corona
„Die Coronapandemie hat die psychische Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland stark beeinträchtigt. Wir wissen aus anderen Krisensituationen, dass Menschen vermehrt Suchtmittel und süchtiges Verhalten nutzen – mit dem Wunsch, Belastungen in schwierigen Zeiten auszugleichen. Daraus lässt sich allerdings nicht schlussfolgern, die Einwohnerinnen und Einwohner von Deutschland wären durch die Coronakrise süchtiger geworden. Dazu ist die Datenlage aktuell noch zu dünn“, sagt Christine Kreider, Referentin für Prävention bei der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS).
Weniger Alkohol außer Haus
Während der Coronapandemie waren Gaststätten zeitweilig geschlossen. Zahlreiche Volksfeste und gesellige Veranstaltungen fielen aus. Und damit auch Gelegenheiten, um außer Haus Alkohol zu trinken. Die Zahl der Alkoholunfälle ging im Jahr 2020 besonders stark zurück (minus 6,8 % gegenüber dem Vorjahr). Dies lässt sich auf das veränderte Mobilitätsverhalten während der COVID-19-Pandemie zurückführen.
Teile der Bevölkerung besonders betroffen
Grundsätzlich ist aus der Perspektive der Suchthilfe zu beobachten: Die Coronapandemie ist vor allem für jene Menschen eine große Belastung, die bereits zuvor psycho-sozialen oder gesundheitlichen Problemen ausgesetzt waren. So führte die Krise beispielsweise bei Menschen, deren Alkoholkonsum schon vor der Pandemie problembehaftet war, zu einer Ausweitung des Konsums in Coronazeiten. Prävention, Frühintervention, Beratung, Behandlung und Sucht-Selbsthilfe braucht es daher nun umso mehr, um Suchtgefährdete und Abhängigkeitserkrankte zu unterstützen.
Entwicklung von Suchterkrankungen
Aktuell ist es jedoch kaum möglich, Aussagen über einen möglichen Anstieg von Abhängigkeitserkrankungen zu treffen. „Für solche Erkenntnisse ist die Pandemie vergleichsweise ‚jung‘“, erläutert die DHS Referentin für Prävention, Christine Kreider. „Abhängigkeitserkrankungen entstehen zumeist schleichend über einen längeren Zeitraum. In den Statistiken bilden sie sich daher erst zeitverzögert ab. Fest steht allerdings schon jetzt: Wir müssen uns mehr denn je um besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen kümmern, wie beispielsweise Kinder aus Suchtfamilien.“
Hilfe bei Suchtproblemen: DHS Suchthilfeverzeichnis Hilfe bei Suchtproblemen finden Betroffene und ihre Angehörigen sowie Fachleute und Interessierte im DHS Suchthilfeverzeichnis unter www.suchthilfeverzeichnis.de. Das Serviceangebot bietet umfassende Informationen zu über 1.800 Einrichtungen der ambulanten und stationären Suchthilfe in Deutschland.
 

2020 DHS Suchtbuch 2020 erschienen

08. April 2020
Auch 2020 hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) ein Suchtbuch erstellt. Dazu teilt die DHS mit kurz mit:

10,5 Liter Reinalkohol trank jede/-r Bundesbürger/-in im Alter ab 15 Jahren im Jahr 2017 (2016: 10,6 Liter). Damit zählt Deutschland international noch immer zu den Hochkonsumländern, trotz sinkenden Konsums. Zum Vergleich: Die Trinkmenge im Niedrigkonsumland Norwegen betrug 6 Liter Reinalkohol pro Einwohner/-in ab 15 Jahren im Jahr 2017. Um dieses Niveau in Deutschland zu erreichen, bräuchte es weitere 54 Jahre – vorausgesetzt der Alkoholkonsum sinkt weiter im bisherigen Tempo (1970: 14,4 Liter Reinalkohol). Der Gesamtverbrauch an alkoholischen Getränken in Deutschland stieg im Jahr 2018 um 0,3 Liter auf 131,3 Liter Fertigware je Einwohner/-in. Diese Menge entspricht in etwa einer Badewanne an Bier, Wein, Schaumwein und Spirituosen.

Insgesamt 3 Millionen Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren hatten im Jahr 2018 in Deutschland eine alkoholbezogene Störung (Missbrauch: 1,4 Millionen; Abhängigkeit: 1,6 Millionen). Etwa 74.000 Todesfälle jährlich werden allein durch Alkoholkonsum oder den kombinierten Konsum von Tabak und Alkohol verursacht. Experten und Expertinnen weisen im DHS Jahrbuch Sucht 2020 darauf hin, dass Alkoholkonsum immer riskant ist. Deshalb sollte möglichst wenig oder gar kein Alkohol getrunken werden.

Auf rund 57,04 Milliarden Euro pro Jahr beziffert der Gesundheitsökonom Dr. Tobias Effertz im DHS Jahrbuch Sucht 2020 die ökonomischen Kosten des schädlichen Alkoholkonsums in Deutschland. Dem stehen Einnahmen des Staates aus alkoholbezogenen Steuern von nur 3,185 Milliarden Euro (im Jahr 2018) gegenüber.
(Quelle: DHS Sonder-Newsletter vom 09.04.2020)

2018 Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):

"Alkoholfrei Sport genießen": Events 2018

BZgA ruft mit Aktionsbündnis Sportvereine für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol auf

Köln, 14. Mai 2018. Die Prävention von Alkoholmissbrauch ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich auch der Sport stellt. Initiiert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben sich deshalb die Sportverbände Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Fußball-Bund (DFB), Deutscher Turner-Bund (DTB), Deutscher Handballbund (DHB) und der DJK Sportverband zu dem Aktionsbündnis "Alkoholfrei Sport genießen" zusammengeschlossen. Das Bündnis ruft Sportvereine in ganz Deutschland auf, ein Zeichen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu setzen. Besonders bei den Verantwortlichen für die Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen findet die Aktion positive Resonanz: Jährlich werden über 1.000 vereinsinterne Veranstaltungen unter dem Motto "Alkoholfrei Sport genießen" durchgeführt.
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: "Sport und Alkohol - das passt nicht zusammen! Übermäßiger Alkoholkonsum schadet der Gesundheit und beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit sowie das Urteilsvermögen. Für die Verarbeitung von Alkohol braucht der Körper Energie, diese steht sportlich Aktiven dann nicht für Training und Wettkampf zur Verfügung. ‚Alkoholfrei Sport genießen‘ hat zum Ziel, möglichst viele sportbegeisterte Menschen zu erreichen und anzuregen, ihre Einstellung zum Alkoholkonsum kritisch zu hinterfragen."
Interessierte Vereine, die im Aktionsbündnis "Alkoholfrei Sport genießen" mitwirken möchten, können beispielsweise eine Sportveranstaltung unter dem Aktionsmotto durchführen und damit die wichtige Vorbildfunktion erwachsener Vereinsmitglieder hervorheben. Unterstützt werden sie dabei mit einer kostenfreien Aktionsbox von "Alkoholfrei Sport genießen".

2018 Die Badische Zeitung teilt mit:

Quelle: Badische Zeitung
In der Badischen Zeitung wurden im Januar 2018
folgende Artikel zum Thema Alkohol veröffentlicht:

Die Trinklust der Deutschen | mehr
Bier ... Konsum ... Jugendliche ... Die richtige Dosis | mehr
Folgen für die Gesundheit | mehr

DHS Pressemitteilung

08. April 2020
Bei der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. ist auch 2020 wieder ein Suchtbuch erschienen. In einer Pressemitteilung werden in der Kurzfassung Daten und Fakten genannt.

 

Alkohol: Mythen und Meinungen

Januar 2017
Hartnäckig hält sich die Meinung, Alk ohol sei gesund,er wird sogar zum Kulturgut verklärt.
Lesen Sie dazu die Stellungnahme des DHS.

Zu viel Alkohol!

In einer Pressemitteilung warnen die Ärztekammer Nordrhein  und die Deutsche Hauptstelle für Suchfragen e.V. vor zu viel Alkohol: Jeder siebte Erwachsene trinkt zu viel Alkohol – ärztliche Beratung frühzeitig in Anspruch nehmen.

Lesen Sie die Pressemitteilung.

Kein Alkohol unter 18 Jahren

02.07.2015
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) bezieht zusammen mit 25 Verbänden der Suchtprävention, Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe (dazu gehört auch das Blaue Kreuz in Deutschland e.V.) eine klare Position: Kein Alkohol unter 18 Jahren.

Lesen Sie die Gründe!

Alkohol in der Schwangerschaft

Schätzungen gehen davon aus, dass pro Jahr in Deutshland 10 000 Kinder schon bei ihrer Geburt alkoholgeschädigt sind.
Lesen Sie weiter, was die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. für Sie zusammengetragen hat.

mehr

Unabhängig im Alter - Suchtprobleme sind lösbar

Januar 2017
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) veröffentlichte dazu:
Alkohol und Alter: Das sollten Sie wissen. Für die meisten Menschen gehören alkoholische Getränke zum Alltag und erst recht zu Feierlichkeiten aller Art. Heute 60-Jährige sind alkoholische Getränke und ihre Wirkungen vermutlich seit mehr als 40 Jahren vertraut. Das Älterwerden bringt jedoch Veränderungen mit sich, die zu einem besonders bewussten und sparsamen Umgang mit Alkohol raten

mehr

Denn: Hilfe ist möglich!
Und für mehr Gesundheit, Lebensqualität und Lebensfreude ist niemand zu alt!

Alkoholfreies Bier - für jeden geeignet?

Oktober 2015, herausgegeben vom Blaues Kreuz, Wuppertal
Scharf diskutiert und immer wieder auf dem Prüfstand ist die Frage:

  • Wie alkoholfrei ist alkoholfreies Bier wirklich und welche Auswirkungen hat dies auf die vielen alkoholkranken Menschen?
  • Kann es ohne Probleme getrunken werden oder steckt mehr dahinter?

Dr. Matthias Brecklinghaus, Leiter und Chefarzt der
Blaukreuz-Fachklinik Curt-von-Knobelsdorff-Haus gibt Antworten.
Ist alkoholfreies Bier wirklich für jeden geeignet?

Hintergrundinformationen zu Benzodiazepinen

Benzodiazepine wirken angstlösend, krampflösend, muskelentspannend, beruhigend, schlaffördernd, evt. leicht stimmungsaufhellend und teils euphorsierend. Dieses Medikament wird auch vor Operationen verordnet. Bei Alkoholkranken findet dieses Medikament ebenfalls Anwendung, häufig über einen langen Zeitraum hinweg. Das Problem: Die Nebenwirkung Abhängigkeit! Eine solche Abhängigkeit kann für den Alkoholkranken unter Umständen kritische bis fatale Folgen haben.
"Sucht auf Privatrezept"
Ein Interview mit dem Arzneimittelexperten Prof. Dr. Gerd Glaeske. Er leitet die Abteilung Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung am Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen und gibt unter anderem jährlich den Arzneimittelreport der BARMER GEK heraus.
mehr von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.

"Benzodiazepine machen schneller abhängig als Alkohol"
Ein Interview mit dem Psychiater und Psychotherapeuten Dr. Rüdiger Holzbach,
Chefarzt der Abteilung Suchtmedizin der LWL-Kliniken Warstein und Lippstadt. Die Abteilung, die eng mit dem Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg zusammenarbeitet, ist die einzige Einrichtung in Deutschland, in der Medikamentenabhängige nicht zusammen mit Alkoholabhängigen behandelt werden.
mehr von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.

Förderverein der DHS vergibt Präventionspreis 2015

Der Förderberein der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. hat den Präventionspreis 2016 an einen Verein verliehen. Dieser Preis soll andere Vereine motivieren, ebenfalls konsquent den Drogengebrauch wie Alkohol, Tabak und ähnlichem innerhalb des Vereinslebens zu unterbinden. Mehr dazu in der Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. vom 16.06.2015.

Statistik 2010

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. hat eine Statistik 2010 veröffentlicht. Darin führten fünf Selbsthilfe- und Abstinenzverbände

  • Blaues Kreuz in Deutschland e.V.,
  • Blaues Kreuz in der Evangelischen Kirche – Bundesverband e.V.,
  • Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe – Bundesverband e.V.,
  • Guttempler in Deutschland e.V.,
  • Kreuzbund e.V. – Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige

im Jahr 2010 bereits zum dritten Mal eine gemeinsame statistische Erhebung durch. In 2010 wurden durch die Gruppen der fünf Sucht- und Selbsthilfeverbände 72.212 Personen erreicht: 31.237 Frauen und 40.975 Männer. Die Gruppenteilnehmenden waren zu 72,4% suchtkrank (davon: 32,1% suchtkranke Frauen und 68,0% suchtkranke Männer). 21,5% der Gruppenteilnehmenden waren als Angehörige von der Suchtproblematik eines Familienmitgliedes betroffenen, i. d. R. von der des Partners oder der Partnerinnen. Die Geschlechterverteilung war hier: 79,7% Frauen und 20,3% Männer. 6,1% aller Gruppenteilnehmenden waren weder suchtkrank noch Angehörige. Sie fühlten sich als Interessierte vom Angebot der Sucht-Selbsthilfe angesprochen und nahmen daher regelmäßig daran teil.
Verglichen mit der Erhebung im Jahr 2006 ist die Zahl der suchtkranken Gruppenteilnehmenden um etwa 2% angestiegen. Auf der anderen Seite ist die Zahl der Interessierten genau um diesen Prozentsatz zurückgegangen. ...
Weiter heißt es: "...85,9% der Suchtkranken waren in 2010 abhängig von Alkohol. Auf die Geschlechter verteilt heißt dies: 30,5% alkoholabhängige Frauen und 69,5 % alkoholabhängige Männer. Ein geringer, jedoch deutlicher Rückgang von 2% zu den Zahlen von 2006 zu vermerken ..."
Und weiter: " ... Ein knappes Drittel (27,6%) der Suchtkranken nahm hingegen keinerlei professionelle therapeutische Behandlung in Anspruch, sondern entwickelte den Entschluss zur Abstinenz nach der Teilnahme und Mitarbeit in einer Sucht-Selbsthilfegruppe. Diese Zahl weist eine Steigerung um 1% aus. Dies macht deutlich, dass die Sucht-Selbsthilfe durch die hohe Qualität ihres Gruppenangebotes kontinuierlich hervorragende Arbeit leistete. ..."

Besser kein Alkohol am Steuer!

29.01.2017 - Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS)
Die gute Nachricht vorweg: In den vergangenen 40 Jahren ist die Zahl der Alkoholunfälle kontinuierlich gesunken. Trotzdem wurden im Jahr 2015 noch immer rund 16 700 Menschen bei einem Alkoholunfall verletzt, 256 Menschen starben.
Das heißt: Etwa jeder 14. Verkehrstote stirbt, weil ein Verkehrsteilnehmer zu viel Alkohol getrunken hat.
Alkoholunfälle sind überdurchschnittlich schwer. Sie bringen viel Leid. Und sie müssten nicht sein.
Besser kein Alkohol am Steuer! Die Promille-Grenzen. Kaum zu glauben: Erst 1953 wurde in Deutschland eine Promillegrenze für Autofahrer eingeführt. Sie lag damals bei 1,5 Promille Alkohol im Blut – obwohl man wusste, wie gefährlich Autofahren unter Alkoholeinfluss ist. Stufenweise wurde die Grenze gesenkt. Seit 2001 liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Wer weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat, kommt normalerweise straffrei davon. Doch Vorsicht: Wer mit 0,3 Promille Schlangenlinien fährt, leichtsinnig fährt, Fahrfehler macht oder in einen Unfall verwickelt ist, gilt als relativ fahruntüchtig und kann belangt werden. Denn: Alkohol wirkt wie ein Betäubungsmittel. Es verlängert schon ab 0,2 Promille die Reaktionszeit und steigert die Bereitschaft, riskant zu fahren.

Junge Männer unterschätzen sich

  • Es sind vor allem junge Männer, die trotz Alkoholkonsums das Auto nicht stehen lassen können. Sie gehen häufig aus und trinken Alkohol in Discos, Kneipen oder auf Partys. Gleichzeitig überschätzen sie ihre Fahrfähigkeit und sind risikobereiter.
  • Die Folge: Alkoholisierte Männer im Alter von 21 bis 25 Jahren sind mit Abstand am häufigsten an Unfällen mit Personenschaden beteiligt. Mit zunehmendem Alter werden es kontinuierlich weniger.
  • Merklich seltener sind männliche Fahranfänger von 18 bis 20 Jahren an einem Alkoholunfall beteiligt. Das muss nicht wundern: Sie dürfen überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn sie noch fahren wollen. Tun sie es dennoch, dann verursachen sie schon bei vergleichsweise niedrigen Promillewerten schwere Unfälle.

Am Wochenende passieren die meisten Unfälle
Gemessen an ihrer Gesamtzahl passieren die meisten Unfälle mit Personenschaden an Werktagen, wenn die Straßen voll sind, besonders häufig am Spätnachmittag. Bei Alkoholunfällen ist es umgekehrt: Über die Hälfte aller alkoholbedingten Unfälle geschehen am Wochenende, wenn die Straßen leer sind: abends, nachts oder am frühen Morgen. So ereigneten sich die meisten Unfälle von 18- bis 24-Jährigen nach der Disco, von 25- bis 34-Jährigen nach einem Kneipenbesuch.

Beifahrende erhöhen bei jungen Lueten das Unfallrisiko
Statistisch gesehen sehen verringern Beifahrer das Unfallrisiko. Bei jungen Fahrern ist das nicht so. Vermutlich lassen sie sich vom Beifahrer ablenken. Wenn sie Alkohol trinken, beeinträchtigt das ihre Reaktionssicherheit zusätzlich. Bei 0,8 Promille ist eine Fahrt mit Beifahrer um das 2,5fache gefährlicher als eine Fahrt alleine.

Null-Promille für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Junge Menschen sind besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Der Grund: Sie haben wenig Fahrerfahrung, überschätzen - auch ohne Alkohol - ihre Fahrfähigkeit und sind sehr risikobereit. Deshalb gilt seit 1986 eine zweijährige Probezeit für Fahranfänger und Fahranfängerinnen. In dieser Zeit sind schon bei wenigen Verstößen Sanktionen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis möglich.
Seit 2007 gilt zusätzlich eine Null-Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahranfängerinnen, die noch in der Probezeit sind und/oder noch nicht 21 Jahre alt sind. Sie dürfen gar keinen Alkohol getrunken haben, wenn sie sich ans Steuer setzen.
•    Bis 0,5 Promille zahlen sie eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen, dazu kommt 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER).

Bis unter 0,5 Promille – nur straffei, wenn man erkennbar sicher fährt…
Bereits bei 0,2 bis 0,3 Promille, also nach etwa einem Glas Bier oder Wein, verlängert sich die Reaktionszeit und die Risikobereitschaft nimmt zu. Bis 0,5 Promille ist Autofahren daher

  • nur dann nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen und kein Unfall passiert ist.
  • strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: 3 Punkte im Fahreignungsregister (FAER); Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), mindestens aber 3 Monate Fahrverbot.

Ab 0,5 Promille verdoppelt sich das Unfallrisiko
Ab 0,5 Promille reagiert man langsamer, schätzt Geschwindigkeiten falsch ein und ist risikobereiter. Die Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden, ist dann doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand. Wer ist diesem Zustand noch Auto fährt, handelt ordnungswidrig und kann sich strafbar machen.

  • Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen. Erstverstoß: 2 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot,
  • Zweitverstoß: 2 Punkte, 1.000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot.
  • Weiterer Verstoß: 2 Punkte, 1.500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot.
  • strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
  • 3 Punkte im Fahreignungsregister (FAER); Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre),  Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
  • strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
  • 3 Punkte im FAER; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Schadensersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer.

Wer mit 1,1 Promille Auto fährt, macht sich immer strafbar
Wer mit 1,1 Promille Auto fährt, macht sich immer strafbar
Je mehr Alkohol Fahrer oder Fahrerinnen getrunken haben, desto mehr Fehler machen sie. Sie fahren zu schnell, fahren Schlangenlinien, machen riskante Überholmanöver und neigen dazu, viele Personen mitzunehmen.
Ab 0,8 Promille steigt das Unfallrisiko steil an. Bei 1,1 Promille ist es zehn Mal so hoch wie im nüchternen Zustand. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dann niemand noch sicher fahren kann und hat deshalb 1,1 Promille als Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit festgelegt. Wer trotzdem Auto fährt, handelt grob fahrlässig, weil er sich und andere gefährdet. Er macht sich strafbar.

  • strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: 3 Punkte im Fahreignungsregister (FAER); Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
  • strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt: 3 Punkte im FAER; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Schadensersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer

Alkoholisiert auf dem Sattel – ein hohes Unfallrisiko

„Ich fahre Fahrrad statt Auto, dann kann ich trinken.“ So denken viele. Dabei blenden sie aus, dass auch Fahrradfahrende gefährliche Fehler machen, wenn sie getrunken haben. Besonders ihr Reaktionsvermögen ist deutlich eingeschränkt.Die Folgen sind dramatisch: Jeder vierte Alkoholunfall, bei dem mindestens eine Person verletzt wird, wird durch Fahrradfahrende verursacht. Ohne schützende Karosserie sind sie stark gefährdet, verletzt zu werden – besonders an Armen, Beinen und am Kopf.Unfall mit

1,1 Promille Alkohol im BlutAlkohol ist die zweithäufigste Unfallursache bei Radfahrenden.
Alkoholisierte Radfahrende, die an einem Unfall beteiligt sind, sind fast immer mit einem Alkoholwert über 1,1 Promille im Blut unterwegs. Bei diesem Wert gelten PKW-Fahrende als absolut fahruntüchtig. Sie machen sich strafbar, weil man davon ausgeht, dass niemand bei dieser Menge Alkohol noch sicher fahren kann.
Auch Radfahrende machen bereits ab 0,8 Promille grobe Fahrfehler. Das ergab eine Studie der Unfallforschung der Versicherung und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Düsseldorf.
Ab 1,0 Promille nehmen die Fehler dramatisch zu.

Trotzdem gelten Radfahrende erst ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig
Sogar diese Grenze überschreiten die meisten: Noch die Hälfte der alkoholisierten Radfahrenden, die an einem Unfall beteiligt waren, hatte über 1,6 Promille Alkohol im Blut. Alkoholisierte Radfahrer sind meist im mittleren Alter. Auch das ist anders als bei Alkoholunfällen mit PKW: Radfahrende, die alkoholisiert in einen Unfall verwickelt sind, sind älter. Den höchsten Anteil haben die Altersgruppen zwischen 35 und 54 Jahren.

 

Vandalismus

Für eine sichere Fahrt mit Bus und Bahn
Pöbelnde Fahrgäste, verbale und tätliche Angriffe, Beschädigung von Sacheigentum - solche Delikte in öffentlichen Verkehrsmitteln hängen eng mit Alkoholkonsum zusammen. Allein im Jahr 2015 registrierte die Deutsche Bahn 12.500 Fälle von Körperverletzungen und rund 10.000 Delikte im Zusammenhang mit Vandalismus.
Gemessen an der Zahl von 7,5 Millionen Fahrgästen täglich ist diese Zahl gering. Dennoch:
Alkoholisierte Fahrgäste, die in öffentlichen Verkehrsmitteln Party feiern, Flaschenmüll zurücklassen oder gar aufdringlich bis gewalttätig werden, sind unangenehm für alle Mitfahrenden und beeinträchtigen ihr Sicherheitsgefühl.

Randale in der Luft
Auch Fluggesellschaften müssen immer öfter und bestimmter auf alkoholisierte Passagiere reagieren. So stellt die International Air Transport Association fest, dass im Jahr 2015 knapp 11.000 Menschen an Bord randalierten. In 23 % der Fälle spielten Alkohol oder andere Drogen eine Rolle.

Als Folge daraus verbieten zunehmend Städte in ihren eigenene Verkehrsbetrieben den Alkoholkonsum.
In Freiburg ist der Konsum von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln (Stadtbahnen und Busse) generell verboten.

Hinweise über die Feiertage

Einen Auszug der gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 13.12.2017:

Weihnachten feiern ohne fiesen Kater. BZgA gibt Tipps, wie man an den Festtagen beim Alkohol im Limit bleibt

Alle Jahre wieder ist die Weihnachtszeit für manche Leber mit großem Stress verbunden: Bei vielen Gelegenheiten wird gerne mal zu tief ins Glas geschaut - ob am Glühweinstand, auf der Weihnachtsfeier im Freundes- oder Kollegenkreis oder in den Familien. Hoher Alkoholkonsum ist Gift für den Körper. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt Tipps für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol in der Weihnachtszeit.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, sagt: "Weihnachten ist das Fest der Familie, es wird gemeinsam mit Groß und Klein gefeiert. Wenn die Verwandtschaft jedoch zu viel Alkohol trinkt, dann geht vor allem für die Kinder die Freude am Fest rasch vorüber. Zu viel Alkohol kann in Familien nicht nur an den Feiertagen vieles zerstören. Genießen ist selbstverständlich erlaubt, jedoch sollte jedem bewusst sein: An den Festtagen und auch sonst am besten beim Alkohol im Limit bleiben - der Familie und sich selbst zuliebe."

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: "Die zahlreichen festlichen Anlässe zum Jahresende können leicht dazu verführen, beim Alkoholkonsum das rechte Maß zu verlieren. Da die Leber beim Abbau des Alkohols die Hauptrolle spielt, wird dieses Organ durch einen hohen Alkoholkonsum besonders beansprucht. Aber auch weitere Organe wie der Magendarmtrakt, das Herzkreislaufsystem und das Zentralnervensystem können stark belastet werden. Wer in Gesellschaft anstoßen und feiern möchte, kann deshalb auch zu alkoholfreien Alternativen greifen, ob nun zu Weihnachten oder zu Silvester. Beim Alkohol ‚Nein danke‘ zu sagen, ist nicht unhöflich, sondern Ausdruck der Selbstbestimmung und der eigenen Wertschätzung."

(Veröffentlichung im BZgA-Newsletter Pressemitteilung vom 13.12.2017. Der obige Text ist ein Auszug davon).