Gemeinsam Leben retten: Ihre Spende macht den Unterschied!

Das Blaue Kreuz setzt sich seit über 135 Jahren unermüdlich für Menschen ein, die von Sucht betroffen sind. Unser Ziel ist es, ihnen auf dem Weg in ein suchtfreies Leben zu helfen und ihnen neue Perspektiven zu eröffnen. Doch diese wichtige Arbeit ist nur mit Ihrer Unterstützung möglich.

Jetzt spenden – Leben verändern

Suchtprobleme betreffen nicht nur den Einzelnen, sondern auch Familien, Freunde und die Gesellschaft. Ihre Spende hilft uns dabei:

  • Beratung und Therapieangebote bereitzustellen, die Menschen auf ihrem Weg aus der Sucht unterstützen.
  • Präventionsprogramme zu entwickeln, die besonders junge Menschen vor den Gefahren von Sucht schützen.
  • Selbsthilfegruppen zu fördern, in denen Betroffene und Angehörige sich austauschen und stärken können.
  • Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, um das Bewusstsein für Suchtprobleme zu schärfen und Stigmatisierung entgegenzuwirken.


Jeder Beitrag – ob groß oder klein – ist wertvoll und wird direkt für unsere Arbeit mit Suchtbetroffenen eingesetzt. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass wir auch weiterhin Menschen in Not zur Seite stehen können. Ihr Beitrag kann den entscheidenden Unterschied machen. Unterstützen Sie das Blaue Kreuz und helfen Sie uns, das Leben vieler Menschen nachhaltig zu verbessern.

So können Sie spenden

Für die Anliegen des Blauen Kreuzes können Sie über das Online-Portal spenden:

Jetzt spenden 

Überweisen Sie den Betrag Ihrer Wahl auf eines unserer Spendenkonten

Für den Blaues Kreuz in Deutschland e. V.

Bei der KD-Bank Dortmund
IBAN: DE82 3506 0190 1010 3930 15
BIC: GENODED1DKD

Für die Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH

Sparkasse Wuppertal
IBAN: DE47 3305 0000 0000 8947 41
BIC: WUPSDE33XXX

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen recht herzlich!
Ihr Blaues Kreuz in Deutschland

Ihre Zuwendung an den Blaues Kreuz in Deutschland e. V. ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Im Folgenden einige Informationen zu Ihrer Spendenquittung und wie Sie uns helfen können, Verwaltungskosten zu sparen:

  • Für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300,- € * benötigen Sie seit dem 1.1.2021 keine spezielle Bescheinigung, die Finanzämter akzeptieren Ihren Bankbeleg als Quittung. Uns hilft dies Versand- und Verwaltungskosten zu sparen.  
  • Für Spenden von 300,- € und darüber erhalten Sie, wenn Sie es wünschen, eine Bescheinigung, sofern uns alle notwendigen Informationen wie Name und Adresse übermittelt wurden.  Wählen Sie hierzu bitte im unten stehenden Auswahlfeld zwischen „in den nächsten vier Wochen“ oder „am Ende des Jahres“ aus. Wenn Sie "zum Ende des Jahres" augewählt haben, erhalten Sie automatisch innerhalb der ersten 8 Wochen des Folgejahres Ihre Zuwendungsbescheinigung.  
  • Wenn Sie keine Zuwendungsbestätigung benötigen, teilen Sie uns das bitte kurz mit. Wählen Sie hierzu bitte im unten stehenden Auswahlfeld „keine“ aus. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Spenden und Fördermitgliedsbeiträge sind Zuwendungen gem. § 10 des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen. Sie werden zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke des BRK (Förderung der freien Wohlfahrtspflege) im Sinne der Anlage 1 zu § 48 EStDV Abschnitt A Nr. 6 verwendet.    

*Die angegeben Betragsgrenze von 300 € gilt je getätigter Einzelspende und nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.

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