Ich möchte Mitglied werden

Mitgliedschaft im Blauen Kreuz

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft im Blaues Kreuz in Deutschland e. V. interessieren, denn wir sind überzeugt, dass ein solcher Schritt sowohl für Sie als auch für andere zum Segen werden kann. Mit Ihrer Mitgliedschaft gehören Sie zu unserer christlichen Weg- und Wertegemeinschaft.

Was ist der Herzschlag des Blauen Kreuzes?

Wie begleiten wir Menschen aus der Sucht? Sehen Sie den Film an:

Das Blaue Kreuz in Deutschland e.V. versteht sich als eine christliche Weg- und Wertegemeinschaft, in der vor allem Suchtkranke und ihre Angehörigen Hilfe, Zugehörigkeit und Heilung erfahren können.

Diese Weg- und Wertegemeinschaft bietet:

1. Gesund und alkohol- und drogenfrei leben
2. Sinnstiftende Gemeinschaft mit anderen
3. die Möglichkeit, eigene Gaben zu entdecken und einzubringen
4. Persönlichen Gewinn durch Engagement
5. Ein positives Lebensgefühl
6. Halt und Orientierung
7. Vom christlichen Glauben hören, darüber reden und leben.

Bezug des Magazin BLAU
Zugang zur internen Kommunikationsplattform Freiraum
Seminare, Veranstaltungen
und vieles mehr

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Häufig gestellte Fragen

Mitglied im Blaues Kreuz in Deutschland e. V. kann werden, wer…

  • zum BKD als christlicher Weg- und Wertegemeinschaft gehören möchte
  • die Satzung des BKD und seiner Gliederungen anerkennt
  • bereit ist, die Blaukreuz-Arbeit zu fördern und den festgelegten Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
  •  

Bitte richten Sie Ihren Wunsch um Aufnahme an den Blaukreuz-Verein oder die Blaukreuz-Begegnungsgruppe in Ihrem Ort bzw. in Ihrer Nähe. Falls das Blaue Kreuz in Ihrer Gegend nicht vertreten ist, wenden Sie sich bitte an unsere Bundeszentrale in Wuppertal.

Hier finden Sie Blaukreuz-Gruppen und Ortsvereine in Ihrer Nähe

 

  • Mitglieder zahlen 60,00 €/Jahr.
  • Die Ehepartnerin bzw der Ehepartner von Mitgliedern zahlt 45,00 €/Jahr.
  • Jugendliche bis 18 Jahre, Schülerinnen und Schüler, Studierende (bis 27 Jahre) sowie Auszubildende sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.

  • um auf Bundesebene deutschlandweit unsere Arbeit mit Suchtkranken, Angehörigen und jungen Menschen zu unterstützen und zu koordinieren;
  • um unsere ehrenamtlich Mitarbeitenden zu schulen;
  • um unsere Arbeit aus den Regionen und Landesverbänden miteinander zu vernetzen;
  • um die Öffentlichkeitsarbeit zu fördern, Informationsmaterial zu entwickeln und es den Gruppen und Vereinen zur Verfügung zu stellen.

Auch juristische Personen können Mitglied im Blaues Kreuz in Deutschland e. V. werden.

Die Mitgliedsbeiträge für juristische Personen betragen:

  • örtliche Blaukreuz-Vereine, die ein eingetragener Verein (e. V.) sind, zahlen je Mitglied der jur. Person, 60,00€ bzw. 45,00€/Jahr.
  • Alle anderen juristischen Personen zahlen 175,00 €/Jahr

BLAU, das Magazin für Sucht- und Lebensfragen des Blauen Kreuzes Deutschland, erscheint viermal im Jahr mit je 48 Seiten mit einer Auflage von 4.200 Exemplaren.

Für Mitglieder ist das Magazin im Mitgliedsbeitrag enthalten und wird über die Ortsvereine bzw. Begegnungsgruppen ausgeliefert.  mehr erfahren

Wenn Sie Ihr Magazin gerne direkt nach Hause bekommen wollen erheben wir Versandkosten in Höhe von derzeit 12,00€/Jahr

Sie können das Magazin auch als E-Paper beziehen. bestellen

Eine Mitgliedschaft soll in der Regel in einem örtlichen Ortsverein oder einer Begegnungsgruppe geführt werden. Dort kann das Stimmrecht in Mitgliederversammlungen wahrgenommen werden. Jeder Ortsverein wählt aus seinen Reihen einen Vorstand. 

Wenn es vor Ort keinen Ortsverein gibt wird die Mitgliedschaft in dem Landesverband des Wohnortes geführt. Dort kann ebenso das Stimmrecht wahrgenommen werden. Jeder Landesverband wählt aus den Delegierten der Ortsvereine und Begegnungsgruppen sowie der Mitglieder als Einzelperson den Vorstand des Landesverbandes.

Uns ist die Begegnung und die Hilfeleistung vor Ort sehr wichtig. Deswegen soll eine Mitgliedschaft in der Regel in einem örtlichen Ortsverein oder einer Begegnungsgruppe geführt werden.  

Um regional vernetzt zu sein wurden Kreis-/Regionalverbände eingeführt und überregional in den meisten Bundesländern Landesverbände gebildet. Mehr Informationen zu den Landesverbänden

Die Satzung des Blaues Kreuz in Deutschland e. V. hat sich im Jahr 2024 geändert. 

Wesentliche Änderung ist der Wegfall der Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, eine Abstinenzverpflichtung einzugehen. Die Abstinenzverpflichtung kann nach wie vor erklärt werden, ist nun aber nicht mehr Voraussetzung für eine Mitgliedschaft. Somit entfällt auch der bisherige Freundesstatus, für den die Voraussetzung der Abstinenzverpflichtung nicht galt.  Unverändert ist die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Deshalb werden alle Freundinnen und Freunde in eine Mitgliedschaft überführt. 

Wer das nicht möchte, hat hier die Möglichkeit, zu widersprechen.