Im Rahmen der Selbsthilfeförderung wird der Blaues Kreuz in Deutschland e. V. durch Krankenkassen und Rentenversicherer sowie durch Stiftungen gefördert. Die folgende Aufstellung zeigt die Projekte im Überblick. Für die Inhalte und Ausgestaltung der Projekte ist das Blaue Kreuz in Deutschland verantwortlich. Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber den Zuschussgebern können hieraus nicht abgeleitet werden.

Viele weitere Unterstützer und Helfer haben Anteil daran, dass die Projekte vollumfänglich umgesetzt werden konnten, indem sie für die Finanzierung des Eigenanteils gesorgt haben. Vielen Dank für Ihre Spende! 

 

Förderer und die ermöglichten Projekte

(in alphabetischer Reihenfolge)

Aktion Mensch

  • Starthilfe  Drachenherz Spremberg (aktiv bis 31.12.2028)
  • Selbstbestimmtes Wohnen mit einer Abhängigkeitserkrankung im Landkreis Mansfeld-Südharz (aktiv bis 30.04.2029)
  • Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung in Köln (aktiv bis 31.12.2029)

AOK-Bundesverband

2024 - 2025

  • Mutig. Stark. Beherzt!  – Sucht-Selbsthilfe zeigt sich beim Deutschen Evangelischen Kirchentag 2025;Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme  13.210 €

2024

  • Aufwind+ gemeinsam Perspektiven leben (Planung Festival 2025); Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 16.211,83 €

2022 - 2023

  • Die Sucht-Selbsthilfe zeigt sich beim Deutschen Evangelischen Kirchentag 2023;Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 15.000 €

 

Bahn-BKK

2019

  • Merchandising auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dortmund; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V: Fördersumme 5.650 €

Barmer

2025-2027

  • „Aktiv gegen Sucht Sucht-Selbsthilfe mit und durch sportliche Aktivität“; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 176.475 €

2025

  • Seminar- und Bildungspaket „Sucht-Selbsthilfe profilieren“; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 151.060 €

2024

  • Seminar- und Bildungspaket „Sucht-Selbsthilfe profilieren“; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 143.674 €
  • Seminar- und Bildungspaket „Moderatoren schulen“; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 21.943 €
  • Digimeet – Online-Selbsthilfegruppen implementieren; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V;Fördersumme 70.000 €

2023-2024

  • Gesundheitsförderung und Selbsthilfe im Bereich Sucht und Delinquenz; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 83.490,00 €
  • Dry January Community; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 42.750,00 €

2023

  • Digimeet – Online-Selbsthilfegruppen implementieren; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V;Fördersumme 54.000 €
  • Seminar- und Bildungspaket „Sucht-Selbsthilfe profilieren“; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 134.800 €

2022-2023

  • Gesundheitsförderung und Selbsthilfe im Bereich Sucht und DelinquenzSelbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 83.490,00 €

BKK Dachverband

2022 - 2024

  • Digiscreen – Neuausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit und Neukonzeption der Angebote der Öffentlichkeitsarbeit; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 98.730,00 €

2022

  • Schulungsmaßnahmen für Angehörige und Frauen in der Sucht-Selbsthilfe;  2. Jahr (2/2); Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V: Fördersumme 18.688,80 €

2021

  • Schulungsmaßnahmen für Angehörige und Frauen in der Sucht-Selbsthilfe;  1. Jahr (1/2) Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V: Fördersumme 30.000 €  
  • Konzeption und Erprobung eines Bundestreffens in Hybridform; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V auf Bundesebene: Fördersumme 29.700 €

2020

  • Schulungsmaßnahmen speziell für Frauen aus suchtbelasteten Familien; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V: Fördersumme 24.455 €

BKK Landesverband NORDWEST

2022

  • Der BKK Landesverband NORDWEST unterstützt Suchtselbsthilfetag des FAS NRW in 2022; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V: Fördersumme 1.272,42 €

Bundesministerium für Gesundheit

2024:

  • FreD Next Level - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumierenden (FreD) im digitalen Raum; Zuwendungen im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit aus Kapitel 1504 Titel 68405 im Haushaltsjahr 2024; Fördersumme 69.912 €

2023:

  • FreD Next Level - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumierenden (FreD) im digitalen Raum; Zuwendungen im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit aus Kapitel 1504 Titel 68405 im Haushaltsjahr 2023; Fördersumme 94.802 €

2022:

  • FreD Next Level - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumierenden (FreD) im digitalen Raum; Zuwendungen im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit aus Kapitel 1504 Titel 68405 im Haushaltsjahr 2022; Fördersumme 12.925 €

DAK-Gesundheit

2025

  • blu:prevent, Projekt Innovative Suchtprävention in der Lebenswelt Jugendlicher; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 549.099,49 €

2024

  • blu:prevent, Projekt Innovative Suchtprävention in der Lebenswelt Jugendlicher; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 439.830 €

2023

  • blu:prevent, Projekt Innovative Suchtprävention in der Lebenswelt Jugendlicher; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 396.990 €
  • blu:prevent, Projekt Innovative Suchtprävention in der Lebenswelt Jugendlicher 2023 - Teilprojekte Postcards-Kampagne / Facelift blu:interact / Chatbot blu:app; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch; Fördersumme 31.500 €
  • blu:prevent, Projekt Sober Sensation; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 10.000 €

2022-2023

  • blu:prevent,Projekt Innovative Suchtprävention in der Lebenswelt Jugendlicher 2022 – Informationsbroschüren zur Aufklärung über Cannabis für Jugendliche und Multiplikatoren; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme: 15.000,00 EUR

2022

  • blu:prevent,Projekt: Innovative Suchtprävention in der Lebenswelt Jugendlicher Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 344.970 €
  • blu:prevent,Projekt: Sober Sensation Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 10.000 €

2021-2022

  • blu:prevent,Projekt: Innovative Suchtprävention in der Lebenswelt Jugendlicher Print und Merchandiseartikel Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 50.000,00 €

Deutsche Rentenversicherung Bund

2022

  • Referenten für die Nachsorge;§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker, Fördersumme 143.685 €

2021

  • Referenten für die Nachsorge; § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker, Fördersumme 138.159 €

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

2021

  • Referent für die Nachsorge in Thüringen; § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker;Fördersumme 31.353 €

Deutsche Rentenversicherung Rheinland

2024

  • blu:prevent – Schuleinsätze im Rheinland;  § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, Fördersumme 12.000 €

2023

  • blu:prevent – Schuleinsätze im Rheinland;  § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, Fördersumme 12.000 € 

2022

  • blu:prevent – Schuleinsätze im Rheinland; § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI,Fördersumme 12.000 €

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

2022

  • Unterstützung der Referentenarbeit in Niederrhein, Ruhrgebiet und Siegerland; § 31 SGB VI Abwehr der Suchtgefahren und unmittelbare Suchtkrankenhilfe; Fördersumme 2.793 €

2021

  • Unterstützung der Referentenarbeit in Niederrhein, Ruhrgebiet und Siegerland; § 31 SGB VI Abwehr der Suchtgefahren und unmittelbare Suchtkrankenhilfe;Fördersumme 2.793 €

 

Evangelisches Erwachsenen- und Familienbildungswerk Westfalen und Lippe e. V.

2024:

  • Förderung der Weiterbildung / Erwachsenenbildung nach dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen; WbG-Mittel im Förderjahr 2024; Fördersumme 152.231,43 €

2023:

  • Förderung der Weiterbildung / Erwachsenenbildung nach dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen; WbG-Mittel im Förderjahr 2023; Fördersumme 140.056,67 €

2022:

  • Förderung der Weiterbildung / Erwachsenenbildung nach dem Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen; WbG-Mittel im Förderjahr 2022; Fördersumme 135.597,24 €

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens

2023:

  • Suchthilfe im Bundesland Sachsen; Allgemeiner Zuschuss für die sächsischen Mitarbeiter aus Haushaltsstelle 9113.7310 im Haushaltsjahr 2023; Fördersumme 26.110 €

2022:

  • Suchthilfe im Bundesland Sachsen; Förderung freier und gemeinnütziger Träger der Wohlfahrtspflege und Selbsthilfegruppen im Haushaltsjahr 2022; Fördersumme 20.893 €

Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe der Gesetzlichen Kranken-Versicherungen

2023

  • Der Blaues Kreuz in Deutschland e. V. erhält von der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene Fördermittel; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 123.000 €

2022

  • Der Blaues Kreuz in Deutschland e. V. erhält von der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene Fördermittel;Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Für die projektbezogene Arbeit (Vorbereitung der Aktionswoche Alkohol 2022 in Kooperation mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen): 125.100 €
  • Der Blaues Kreuz in Deutschland e. V. erhält von der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene Fördermittel;Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 123.000 €

2021

  • Das Blaue Kreuz in Deutschland e. V. erhält von der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene Fördermittel.  Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Für die pauschale Selbsthilfearbeit: Fördersumme 123.000 €; Für die projektbezogene Arbeit (Vorbereitung der Aktionswoche Alkohol 2021 in Kooperation mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen): 97.000 €

 

IKK – Die Innovationskasse

2021

  • Blaukreuz-Mobil in Mecklenburg-Vorpommern. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 5.000 €

IKK classic

2023

  • Erprobung der Digitalisierung der Grundausbildung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Suchthilfe; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 13.100 €

2022

  • Die IKK-Classic unterstützt die Fachtagung Männergesundheit des FAS NRW; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 2.394 €

 

Landratsamt Erzgebirgskreis

2023:

  • Suchthilfe im Landkreis Erzgebirgskreis; Förderung freier und gemeinnütziger Träger der Wohlfahrtspflege und Selbsthilfegruppen im Haushaltsjahr 2023; Fördersumme 20.893 €

2022:

  • Suchthilfe im Landkreis Erzgebirgskreis; Förderung freier und gemeinnütziger Träger der Wohlfahrtspflege und Selbsthilfegruppen im Haushaltsjahr 2022; Fördersumme 20.893 €

Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

2024:

  • Suchtbehandlung, Kurzstrafenvollzug in der JVA Brandenburg a. d. Havel; Projektförderung im Haushaltsjahr 2024; Fördersumme 84.893,85 €

2023:

  • Suchtbehandlung, Kurzstrafenvollzug in der JVA Brandenburg a. d. Havel; Projektförderung im Haushaltsjahr 2023; Fördersumme 84.893,85 €

2022:

  • Suchtbehandlung, Kurzstrafenvollzug in der JVA Brandenburg a. d. Havel; Projektförderung im Haushaltsjahr 2022; Fördersumme 85.293,85 €

Nebenan-Stiftung

2023:

  • Die Nebenan-Stiftung fördert im Rahmen der Aktion „Wir Weihnachten“ Selbsthilfegruppen und Online-Selbsthilfegruppen in der Weihnachtszeit; Fördersumme 14.000 €

Techniker Krankenkasse

2025 bis 2028

  • Innovatives Lernen: Konzeption und Umsetzung einer Blended-Learning-Grundausbildung; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme für 2025: 81.776,59 €; Fördersumme für 2026: 86.458,28 €; Fördersumme für 2027: 84.564,85 €; Fördersumme für 2028: 27.239,29 €

2023

  • Relaunch des Blaukreuz-Magazins BLAU zur Stärkung der Sucht-Selbsthilfe; Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 48.510,00 €
  • Sucht-Selbsthilfe durch Schulungsmaßnahmen qualifizieren; Seminaristische Bildungsarbeit zur Verbesserung der Sucht-Selbsthilfe. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 22.269,06 €

2022

  • Dry January – Ein Monat ohne Alkohol. Mach mit bei der Challenge! Projekt, um für einen Monat ohne Alkohol zu Jahresbeginn zu motivieren. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 58.200,00 €
  • Sucht-Selbsthilfe durch Schulungsmaßnahmen qualifizieren; Seminaristische Bildungsarbeit zur Verbesserung der Sucht-Selbsthilfe. Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V; Fördersumme 7.060 €

 

Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen

2027:

  • Förderung der Partizipation Betroffener auf Landes- und Kommunalebene durch den Fachausschuss Suchtselbsthilfe (FAS NRW); Gewährung von Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) NRW; Fördersumme 114.670 €

2026:

  • Förderung der Partizipation Betroffener auf Landes- und Kommunalebene durch den Fachausschuss Suchtselbsthilfe (FAS NRW); Gewährung von Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) NRW; Fördersumme 110.980 €

2025:

  • Förderung der Partizipation Betroffener auf Landes- und Kommunalebene durch den Fachausschuss Suchtselbsthilfe (FAS NRW); Gewährung von Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) NRW; Fördersumme 107.450 €

2024:

  • Förderung der Partizipation Betroffener auf Landes- und Kommunalebene durch den Fachausschuss Suchtselbsthilfe (FAS NRW); Gewährung von Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) NRW; Fördersumme 96.400 €

 

Unterstützung durch Software

think-cell

think-cell ist ein Add-In für Microsoft PowerPoint zur Erstellung professioneller Diagramme wie Wasserfall-, Mekko- und Gantt-Diagramme. Es ermöglicht die rasche Erstellung übersichtlicher Folienlayouts aus Standardelementen.

Um think-cell nutzen zu können, kann die Lizenz kostenlos für alle Mitglieder der Selbsthilfe des Blauen Kreuzes per E-Mail an digital(a)blaues-kreuz.de bestellt werden. Die Lizenz ist jeweils 6 Monate gültig und kann nach Ablauf per Mail verlängert werden.

Der Vertrag zwischen think-cell und dem Blauen Kreuz in Deutschland ist befristet und wird jeweils um eine Vertragsperiode von 6 Monaten verlängert, beziehungsweise erneuert, sofern zwischen den Vertragspartnern Einvernehmen hergestellt werden kann. 

Weitere Informationen entnehmen Sie der Herstellerseite und der Dokumentation think-cell.

Nutzungsbedingungen:

  • Die Software darf ausschließlich zu nicht-kommerziellen Zwecken im Rahmen von Fortbildung und Lehre verwendet werden. Eine Nutzung für administrative Zwecke ist untersagt.
  • Die Software darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Das Nutzungsrecht erlischt mit dem Ausscheiden aus dem Blaues Kreuz in Deutschland e.V..
  • Bei allen Publikationen und Präsentationen, die mit Hilfe von think-cell erstellt wurden, muss dies angegeben werden.

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