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Satzung

Roth

Aus der Satzung

Mitglied im Blauen Kreuz – was bedeutet das?
„Ein Mitglied ist ein konstitutiver Bestandteil eines Vereins.
„Konstitutiv“ heißt hier, dass es diesen Verein ohne Mitglieder gar nicht geben könnte.
Im weiteren Sinne werden Personen aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer Gesinnung zu Mitgliedern eines Vereins gerechnet.“
(Definition des Begriffes „Mitglied“ in Wikipedia)

Was bedeutet das für das Blaue Kreuz?
- Das Blaue Kreuz braucht seine Mitglieder.
- Mitgliedschaft im Blauen Kreuz ist zweckgebunden.

Was bedeutet das für das einzelne Mitglied?
- Das Mitglied erkennt die Satzung an.
- Das Mitglied ist Teil einer Gemeinschaft von Gleichgesinnten.

Auch der Verein in Roth ist nur dank seiner Mitglieder existent.
Da immer wieder die Frage nach Grundlage und Zweck der Mitgliedschaft auftaucht, hier einige Auszüge aus der Satzung des Vereins


Blaues Kreuz in Deutschland Ortsverein Roth e.V.:
Der Verein und seine Mitglieder verstehen sich als Teil der Gemeinde Jesu Christi mit einem besonderen diakonischen Auftrag.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke.
Zweck des Blauen Kreuzes ist, Suchtgefährdeten, Suchtkranken – vor allem Alkoholabhängigen – und den ihnen nahe stehenden Personen umfassend zu helfen.

Das Blaue Kreuz ist bestrebt, durch alkoholenthaltsame Lebensweise seiner Mitglieder und durch Information dem Missbrauch des Alkohols und anderer Suchtmittel entgegenzuwirken sowie der Suchtgefährdung vorzubeugen. Mit seinen Veranstaltungen… bietet es einen alkoholfreien Lebensraum in christlicher Gemeinschaft.

Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.


Mitglied im Verein kann werden, wer...
- bestrebt ist, nach Gottes Willen, wie er in der Heiligen Schrift offenbart ist, zu leben.
- mindestens 1 Jahr ununterbrochen alkoholenthaltsam gelebt hat und sich für die Dauer der Mitgliedschaft zur Alkoholenthaltsamkeit verpflichtet… als Zeichen der Solidarität und Verbundenheit
- die Satzung des Vereins anerkennt.
- bereit ist, die Blaukreuz-Arbeit zu fördern, sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen und den festgelegten Beitrag (€ 90,00/Jahr) zu entrichten.

Die Aufnahme geschieht durch den Vereinsvorstand (i.d.R. in einem besonderen Rahmen).
Mitglieder haben das Recht, das geschützte Abzeichen des Blauen Kreuzes zu tragen.
Mitglieder haben Wahlrecht innerhalb des Vereins.
Das Blaue Kreuz Roth ist durch seine vielfältigen Aufgaben in Greding, Gunzenhausen, Heideck, Schwabach und Roth auf die Mithilfe seiner z.Zt. 70 Mitglieder angewiesen.
Es wäre wunderbar, wenn durch weitere Mitgliedschaften die Blaukreuzarbeit in unserer Region noch effektiver gestaltet werden könnte.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter in den jeweiligen Gruppen gerne zur Verfügung.

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