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Alkoholismus in der Arbeitswelt

Alkoholismus in der Arbeitswelt

Von 100 Arbeitnehmern/innen liegen etwa 10 bis 12 Personen mit ihrem Alkoholkonsum im gesundheitsgefährdenden Bereich. Der Arbeitsplatz ist ein wichtiger Lebensbereich – er hat starken Einfluss auf unser Wohlbefinden. Trotzdem kann er auch ein idealer Nährboden für Suchtprobleme sein.
Das sollten Sie über Sucht wissen:

  • Sucht ist eine Krankheit, deshalb gibt es keine Schuld
  • hinter Sucht steckt seelische Not
  • Sucht kann jeden erreichen, auch den Chef
  • wer seine Sucht bewältigt hat, ist ein willensstarker wertvoller Mitarbeiter Woran erkenne ich einen suchtkranken Kollegen? - häufig einzelne Fehltage
  • Entschuldigung der Fehltage durch andere (z.B. Partner)
  • Aufrechnung von Fehltagen gegen Urlaub
  • starke Leistungsschwankungen - Unzuverlässigkeit
  • mangelnde Konzentration
  • unangemessene Nervosität und Reizbarkeit
  • extreme Selbstüberschätzung oder Aggressivität
  • extreme Unterwürfigkeit
  • Vernachlässigung des persönlichen Äußeren
  • starkes Händezittern
  • Schweißausbrüche
  • Ausdrucksschwierigkeiten
  • Versuch, Alkoholfahne zu tarnen (mit Pfefferminz o.ä.)
  • heimliches Trinken
  • demonstrative Vermeidung von Alkohol mit alkoholfreien Getränken
  • Erfinden von Alibis für den Alkoholkonsum

Was kann ich als Vorgesetzter tun, wenn mein Mitarbeiter trinkt?
Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit dem Mitarbeiter gut vor. Am besten Sie machen sich einen Notizzettel mit den Fakten, die Sie beim Gespräch aufgreifen wollen. Vermeiden Sie beim Gespräch eine Eskalation. Sagen Sie nicht „Sie haben Alkoholprobleme!“ Eine bessere Formulierung wäre beispielsweise : „Ob Sie Alkoholprobleme haben oder nicht, können Sie wahrscheinlich selber am Besten beurteilen. Ich möchte mit Ihnen sprechen, wie folgende Fehlverhaltensweisen abgestellt werden können.“
Machen Sie dem Betroffenen keine Vorhaltungen, stellen Sie ihn nicht an den Pranger nach dem Motto „Sie haben...!“ Senden Sie Ich-Botschaften wie beispielsweise: „Mir ist aufgefallen, dass folgende Probleme aufgetaucht sind...“ etc. Bedenken Sie immer, nur der Betroffene selbst hat die Möglichkeit, etwas an seinem Trinkverhalten zu ändern.

Lassen Sie den Mitarbeiter zu Wort kommen. Schließen Sie das Gespräch mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Vereinbaren sie den weiteren Weg inklusive Konsequenzen.

Bieten Sie Hilfe an, wie den Erhalt des Arbeitsplatzes nach der Entgiftung bzw. Therapie. In jedem Landkreis gibt es Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen.

Auch schon der Alkoholmissbrauch ist gefährlich und behandelbar. Von entscheidender Bedeutung ist es, welche Betriebskultur in Bezug auf den Umgang mit Suchtmitteln besteht. Es gibt Firmen, die z.B. ein striktes Alkoholverbot haben und die eine klare Vereinbarung getroffen haben, wie mit der wiederholten Suchtmitteleinnahme von Mitarbeitern umzugehen ist.

Es gibt aber auch Betriebe, in denen das Problem Alkohol oder Drogen völlig ignoriert wird. Diese Haltung kommt der Bagatellisierungs- – und Verleugnungstendenz des Suchtkranken erheblich entgegen. Mögliche Maßnahmen bei wiederholtem Alkoholmissbrauch: zum Schutz der Belegschaft, des Betroffenen selbst und auch von Maschinen und Anlagen, muss dieser Mitarbeiter von seinem Arbeitsplatz durch seinen Vorgesetzten entfernt werden. Es kann eine Abmahnung erteilt werden, bei Wiederholung kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. In besonders schweren Fällen ist eine fristlose Kündigung möglich. Für alkoholbedingten Arbeitsausfall muss kein Lohn gezahlt werden. Möglicher Transport nach Hause auf Kosten des Mitarbeiters. Bei alkoholbedingten Unfällen besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, der Versicherungsschutz der BG ist in Frage gestellt.

Fazit: Suchtmittelmissbrauch gefährdet körperlich und psychisch in erster Linie den betroffenen Mitarbeiter. Hilfe ist möglich, es gibt viele Angebote.

Reinhard Fleischmann, 12.08.2003

Quellennachweis
1. www.a-connect.de 
2. Handbuch für die Suchtkrankenhilfe, Blau-Kreuz Verlag Wuppertal
3. Rechtsanwälte Mühlenbein & Kollegen, www.muehlenbein.de 
4. www.pressestelle.tu-berlin.de/menue/service_fuer_journalisten/ 


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