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Ambulant Betreutes Wohnen

Ambulant Betreutes Wohnen

Wir begleiten und unterstützen Menschen mit einer Suchterkrankung individuell in ihren Wohnungen.

Was ist Ambulant Betreutes Wohnen im eigenen Wohnraum?

  • Es ist eine aufsuchende, sozialarbeiterische Betreuung
  • Wir besuchen Klienten und Klientinnen zumeist mehrere Stunden pro Woche in Ihren Wohnungen
  • Es ist eine individuelle Beratung, Begleitung und Förderung im Alltag

Das Ambulant Betreute Wohnen richtet sich an volljährige Menschen

  • die aktuell durch eine Alkoholerkrankung und/oder durch den Konsum anderen Suchstoffe herausgefordert sind und sich Begleitung wünschen, um u.a. behördliche, finanzielle, wohraumbezogene, arbeitsbezogene und gesundheitliche Aufgaben noch ausreichend wahrzunehmen zu können
  • die vor kurzem eine Suchttherapie abgeschlossen haben und noch Unterstützung zur weiteren Stabilsierung und zur Gestaltung des suchtfreien Alltags haben möchten

Ziele des ambulant betreuten Wohnens können z.B. sein:

  • Das Führen eines selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung
  • Ein suchtfreies Leben
  • Eine erfüllte Gestaltung von Alltag, Freizeit und Berufsleben

      Die Leistungen des ambulant betreuten Wohnens richten sich nach dem individuellen Bedarf. Leistungen können z.B. sein:

      • Einzelgespräche im eigenen Wohnraum, im sozialen Umfeld oder vereinzelt in den Räumlichkeiten des Blaukreuz-Zentrums
      • Beratung bzw. Unterstützung, um eine Suchttherapie zu beginnen
      • der Erhalt bzw. der Aufbau eines gesunden, sozialen Umfeldes,
      • die Gestaltung einer Tagesstruktur
      • die Sicherung finanzieller Mittel und Beratung im Umgang mit diesen
      • Begleitung zu Ärzten, Behörden und sozialen Einrichtungen
      • Hilfestellung in lebenspraktischen Bereichen wie etwa der Haushaltsführung
      • Unterstützung bei der Erledigung von Schriftverkehr
      • die Organisation von ergänzenden bzw. weiterführenden Hilfsangeboten

      Wichtig ist uns dabei stets die Hilfe zur Selbsthilfe. Notwendige Handlungsschritte und Entscheidungen nehmen die Klientinnen und Klienten stets selbst wahr - mit unserer Hilfestellung. Wichtig ist weiterhin die Bereitschaft der Klientin bzw. des Klienten, Hilfe in Anspruch nehmen zu wollen und kooperativ mit uns zu arbeiten.

      Die Betreuungskosten übernimmt auf Antrag grundsätzlich der zuständige Eingliederungshilfeträger nach dem SGB IX. Für Bürgerinnen und Bürger aus Stuttgart ist das meist das Sozialamt der Stadt Stuttgart. Wir helfen auf Wunsch bei Antragsstellung.

      Gerne beraten wir Interessierte in einem kostenfreien Erstgespräch. Unsere Kontaktdaten sind auf unserer Website zu finden.

      Sie wollen mehr Informationen? Den aktuellen Flyer unseres Ambulant Betreuten Wohnens finden Sie hier:



      Pflegegeldantrag.com

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