Hinweisgeberschutz Blaues Kreuz Deutschland

Wir schützen Sie!

Wir erfüllen das Hinweisgeberschutzgesetz und geben Ihnen die Möglichkeit, uns Hinweise auf mutmaßliche Gesetzesverstöße geschützt mitzuteilen.

Wie geben Sie einen Hinweis?

Klicken Sie auf den folgenden Link:

 Jetzt Hinweis geben

Wählen Sie in der Mitte der Webseite das rot hinterlegte Feld „Einen Bericht einreichen" aus und geben Sie Ihren Bericht ein.

Unsere interne Meldestelle wird durch die WS Datenschutz GmbH geführt, um einen größtmöglichen Schutz aller in einem Hinweis einbezogenen Personen gewährleisten zu können.

Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist strafbar.

 

Wer kann einen Hinweis geben?

  • Beschäftigte der nachfolgend genannten Organisationen: Blaues Kreuz in Deutschland e.V., Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH, Serrahner Diakoniewerk gGmbH
  • Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter;
  • Beschäftigte anderer Organisationen, die mit den genannten Organisationen zusammenarbeiten.

 

Was geschieht mit Ihrem Hinweis?

 

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz räumt Personen, die beabsichtigen, einen Hinweis abzugeben ein Wahlrecht ein, ob sie sich an die unternehmensinterne Meldestelle (siehe oben) wenden oder eine externe Meldestelle das Bundes oder der Länder anrufen, sieht aber vor, dass Meldungen an eine interne Stelle bevorzugt werden sollen (§ 7 Abs. 1 HinSchG).

Informationen zu den Zuständigkeiten der externen Meldestellen und deren Erreichbarkeiten finden Sie unter nachfolgendem Link auf der Webseite des Bundesamts für Justiz:
Informationen zur externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz