Allgemein

12.2021

Robert-Koch Institut: www.rki.de
Neu: Informationen zur Corona-App

Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de

Sonderwebseite des Bundesgesundheitsministeriums zu Corona: www.zusammengegencorona.de

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de

Einrichtungsleitungen finden auf der Webseite des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe
sinnvolle Hinweise www.dbfk.de oder www.dbfk-unternehmer.de

Webseite des eigenen Bundeslandes – Beispiele: www.land.nrw ; www.niedersachsen.de ; www.baden-wuerttemberg.de

https://www.dbfk-unternehmer.de/corona

12.2021

Die AHA-Regel wurde für den kommenden Lockdown aufgrund der neuartigen Virusmutationen abgeändert:

Bis auf weiteres gilt:

- Abstand halten  - 1,5m bis 2m

- Hände waschen – regelmäßig und mit Seife;  immer nach Kontakt mit Oberflächen, mit denen viele andere Menschen auch Kontakt hatten

M - medizinische Maske (OP-Maske) oder FFP /FFP2-Maske im öffentlichen Raum, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, bei Arztbesuchen usw. tragen und überall dort, wo bei der  Begegnung  der gebotene Abstand nicht eingehalten werden kann.

  • Die Alltagsmasken können weiterhin im privaten Bereich getragen werden.

 

Weiterhin gilt:

L - Lüften –regelmäßig, am besten quer bei weit offenen Fenstern alle 20-30 min

- Kontakte auf das im Bundesland vorgeschriebene Minimum beschränken

- Coronawarnapp nutzen

 

Wieder wichtig:

H – Homoffice ermöglichen, wo immer möglich

P - PCR-Tests für 2G+ und 3G dürfen nicht älter als 48 Stunden sein

Ü - Überprüfung der Impfzertifikate: ab 26.11.21 mit der CovPassCheck-App des RKI möglich. Kostenloser Download im App-Store.Die letzte Impfung darf nicht älter als 6 Monate sein, sonst ist ein PCR-Test nötig. Ein Abgleich mit einem Personalausweis ist bei der Überprüfung Pflicht.

N- es muss ein Nachweis der Kontrollen von 2G, 2G+ und 3G geführt werden (Liste,…)

Z – eine regionale Hospitalisierungs-Inzidenz von über 3 führt zu einer Zugangsbeschränkung auf 2G. Bei über 6 kann tritt eine Zugangsbeschränkung auf 2G+ in Kraft. Bei über 9 kann es und einem Lockdown für Ungeimpfte kommen

Drucken Sie sich die zehn wichtigsten aktuellen Hygienetipps aus. Zur PDF

 

"3G" zur Einschätzung eine Risikos im öffentlichen Raum:

Vermeiden Sie, wenn immer möglich:

G - Geschlossene Räume mit schlechter Belüftung

- Gruppen und Gedränge mit vielen Menschen an einem Ort

G - Gespräche in lebhafter Atmosphäre und engem Kontakt mit anderen

Die Entstehung von Infektionsherden ist besonders groß, wenn alle drei Faktoren aufeinandertreffen.

Drucken Sie sich hier die Übersicht über die 3G aus. Zur PDF

Empfohlen wird ein KONTAKTTAGEBUCH

Schreiben Sie abends in Ihren Kalender, mit wem Sie wie lange in Kontakt waren. Das erleichtert die Nachverfolgung Ihrer Kontakte, falls Sie von der Coroanwarnapp eine Nachricht mit einer positiv getesteten Person erhalten. Da die Gesundheitsämter personell an ihren Grenzen sind, könnte es hilfreich sein, wenn Sie selber soviele Personen wie möglich informieren. Noch besser ist es, die Coronawarnapp dafür zu nutzen.

12.2021

Diese Frage wird nur grob in den aktuellen Schutzverordnungen der Bundesländer, meistens unter den Thema „Berufs- und Dienstausübung, Arbeitgeberverantwortung“ geregelt.

Innerdeutsche Dienstreisen in Risikogebiete unterliegen offiziell bisher nicht einem Reiseverbot. Bislang können sich Dienstreisende frei in Deutschland bewegen, in den meisten Bundesländern gibt es auch kein Beherbergungsverbot für Dienstreisende.

Dennoch wird aktuell immer wieder dringend empfohlen, nur zwingend notwendige, unaufschiebbare, aus beruflichen oder medizinischen Gründen veranlasste Reisen oder Diensteisen unternehmen und soviel als möglich im Homeoffice erledigen (siehe Rubrik „Welche Regeln sind jetzt wichtig?“).

Es gibt eine allgemeine Information des Bundesministeriums für Gesundheit für Dienstreisen ins Ausland– www.zusammengegencorona.de

Die Arbeitspflicht gilt grundsätzlich auch für Dienstreisen. Lediglich aufgrund der Sorge vor Ansteckung dürfen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Dienstreise nicht verweigern. Sollte Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin aber eine Dienstreise an einen Ort anordnen, an dem das Ansteckungsrisiko offiziell als erhöht eingestuft wurde, wie z. B. in einem Quarantänegebiet, zu welchem von Seiten des Auswärtigen Amtes eine offizielle Reisewarnung (nicht zu verwechseln mit einem bloßen Sicherheitshinweis) wegen der Infektionsgefahr vorliegt, kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die Dienstreise verweigern (§ 275 Abs. 3 BGB). Die derzeitigen Einschränkungen im Reiseverkehr haben auch Auswirkungen auf Geschäftsreisen. Sollten dennoch Geschäftsreisen stattfinden, sollte dabei auch auf Empfehlungen zur Hygiene (Abstandhalten, Niesen und Husten in die Armbeuge, Händewaschen) geachtet werden.

 

12.2021

Falschmeldungen verbreiten sich Studien zufolge sehr viel schneller als seriöse Nachrichten. Oft sind sie auch schon als wilde Spekulationen im Umlauf, bevor es überhaupt gesicherte Informationen gibt. Durch das Internet verbreiten sie sich sehr schnell und sind sie einmal drin, bekommt man sie auch kaum mehr weg.

Deshalb: Bitte teilen Sie Meldungen, Artikel und Bilder nicht einfach, sondern gucken Sie genau hin und prüfen Sie bestenfalls, ob überhaupt etwas dran ist.

Infos finden sich auch hier: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/

 

12.2021

Anpassungen zum Thema Mundschutz!

Seit dem letzten Lockdown haben sich die Vorgaben für das Tragen von Mundschutzen verändert.

Es dürfen im öffentlichen Raum entweder medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) oder Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP) getragen werden. Das gilt für Tätigkeiten wie den Einkauf, das Tanken, den Arztbesuch, die Taxifahrt usw. aber auch jede Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Alltagsmasken dürfen in manchen Ländern wieder in der Öffentlichkeit genutzt werden, wenn man sich nicht in der Nähe von offenen Geschäften und Verkaufsstellen (10 m Distanz), in Innenräumen oder im ÖPNV befindet.

Kurzinfo zu den Maskentypen:

Wirksame, geprüfte FFP-Masken:

  • schützen den Träger und die Mitmenschen vor Tröpfchen, Partikeln und Aerosolen
  • können entweder nur einmal oder auch mehrmals getragen werden, je nach Kennzeichnung (R = wiederverwendbar oder NR = nicht wiederverwendbar)
  • bestehen aus mehreren speziellen Vliesen, die elektrisch aufgeladen sind.
  • sind an Kennzeichnungen wie KN95 (hergestellt in China), N95 (hergestellt in den USA), P2, D2 und CPA erkennbar
  • haben die Norm EN 149:2001 eingeprägt
  • sind mit dem CE Kennzeichen versehen (Hinweis auf erfolgreiches Konformitätsbewertungsverfahren)
  • sind mit einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet, die Rückschlüsse auf die Prüfstelle gibt (z.B 0158 oder 0121)
  • kosten zwischen 3 und 7 Euro
  • werden getragen bis sie feucht sind oder max. 75 min und müssen dann gewechselt werden
  • können bis 5 X kurzzeitig wiederverwendet werden, wenn sie die Kennzeichnung R tragen und eine Woche offen getrocknet werden

Wirksame, geprüfte medizinische Masken:

  • schützen den Mitmenschen vor Tröfpchen
  • können nur einmal verwendet werden
  • sind Medizinprodukte der sogenannten Risikoklasse I
  • bestehen aus einem speziellen Filtervlies, das zwischen zwei andere Kunststoffschichten mit gezielten Eigenschaften gebettet ist
  • müssen der europäischen Norm EN 14683:201910 entsprechen
  • sind mit dem CE Kennzeichen versehen (siehe oben)

Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Schutzmasken

Wie welcher Mundschutz genau wirkt und zu behandeln ist, können sie unter folgendem Link zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – kurz BfArM – erfahren.

BfArM - Empfehlungen des BfArM - Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken)

Wo kann ich größere Mengen Schutzmasken bestellen?

Die Web-Plattform https://schutzmaskenfinder.de/ listet für alle Regionen Deutschlands Läden und Produzenten für Corona-Masken. Die Webseite listet nach Postleitzahlen sortiert Läden und Macher für jede Region Deutschlands, die Masken verkaufen oder teilweise auch selbst herstellen - egal ob Profis oder Hobby-Näher.

12.2021

Das Bundesgesundheitsministerium bietet auf der Sonderwebsite  www.zusammengegencorona.de Initiativen zur gegenseitigen Hilfe an.
Darunter auch die Initiative #Hellobetter, eine Beratung bei psychischen Belastungen in der Corona-Krisensituation

HelloBetter Hotline:

Ab Freitag, den 20. März 2020 um 09:00 Uhr, schalten wir unter der Nummer +49 (0) 800 00095 54  eine Hotline für Hilfesuchende, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise eine akute psychische Belastung erleben und dringend Unterstützung benötigen.

Die Psychologen beantworten Fragen, bieten Orientierung und geben Auskunft zu weiterführenden Hilfsangeboten. Die telefonische Hotline ist jeden Tag von 08:00 – 20:00 Uhr erreichbar.

https://hellobetter.de/corona-krise

12.2021

Seelsorge:

Grundsätzlich können Sie sich bei jedem Pfarramt oder jeder Gemeindeleitung in Ihrer Region melden, wenn Sie dringend seelsorgliche Hilfe benötigen.
 

Wenn‘s schnell gehen soll, empfehlen wir die bundesweite Telefonseelsorge – 24h erreichbar

Rufnummern: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222 sowie 116 123. Die Beratung ist  kostenfrei und in jeder Hinsicht anonym. Der Anruf findet sich weder auf Ihrer Telefonrechnung noch im Einzelverbindungsnachweis wieder.

Menschen muslimischen Glaubens können sich an das muslimische Seelsorgetelefon wenden. Es ist ebenfalls kostenfrei und anonym 24 Stunden am Tag unter der Rufnummer 030/44 35 09 821 zu erreichen.

Chat der Telefonseelsorge Die Telefonseelsorge bietet Betroffenen auch die Möglichkeit an, sich Hilfe per Chat zu holen. Dazu meldet man sich auf deren Webseite an:

 https://www.telefonseelsorge.de

 

Suizidgedanken:

Direkte Telefonberatung über 24h oder E-Mail-Beratung der Telefonseelsorge: Der E-Mail-Verkehr läuft über die Webseite der Telefonseelsorge und ist deshalb nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden.

Darüber hinaus hat die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) zahlreiche Informationen zu Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und sozialpsychiatrischen Diensten aufgelistet, an die sich Suizidgefährdete und Angehörige wenden können, um Hilfe zu erhalten. Entsprechende Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.suizidprophylaxe.de/hilfsangebote/fuer-betroffene-und-angehoerige

 

Häusliche Gewalt – Hilfe in 17 Sprachen

Im Akutfall ohne abzuwarten sofort 110 wählen. Bitte überwinden Sie sich dazu! Manchmal hilft die Unterstützung einer Freundin dabei. Ansonsten das bundesweite Hilfetelefon anrufen: 0800 116 016 oder den Chat auf der Website nutzen.

https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/haeusliche-gewalt

 

12.2021

Das Elterntelefon „Nummer gegen Kummer“ hilft Ihnen unter der Rufnummer 0800 111 0550 weiter. Es ist Montag bis Freitag von 9-11 Uhr, Dienstag und Donnerstag 17-19 Uhr erreichbar. 

Kinder und Jugendliche können sich unter der Rufnummer 116 111 an die „Nummer gegen Kummer“ wenden. Diese ist von Montag bis Samstag von 14-20 Uhr erreichbar.

https://www.kika.de/erwachsene/aktuelles/gemeinsam-zuhause

Handreichung COVID-19 Tipps für Eltern

Blaues Kreuz

12.2021

Bundesweites 24h-Nottelefon der Guttempler 7/7 (9cent/min):
0180 365 24 07

24h-Nottelefon des Suchthilfeverbands der Guttempler: Hier geht's zur PDF

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bietet auf ihrer Website ebenfalls umfassende Informationen zu aktuellen Themen, unterschiedlichen Suchtformen, Betroffenheit von unterschiedlichen Lebenswelten usw. www.dhs.de

Eine gezielte Suche nach Hilfe in der Region ist über ein digitales Suchthilfeverzeichnis möglich:

https://www.dhs.de/service/suchthilfeverzeichnis

Weitere Informationen zur aktuellen bundesweiten Arbeit der DHS während der Coronakrise finden Sie unter https://www.dhs.de/service/aktuelles

 

12.2021

Grundsätzlich gilt weiterhin: Regelmäßig Hände waschen! Abstand halten! Maske auf! Kontakte beschränken, Rücksicht nehmen und zusammenhalten!

Informationen zu den Vorgaben in Ihrem Bundesland finden Sie unter folgendem Link der Website „Zusammen gegen Corona“ des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit:

https://www.zusammengegencorona.de/informieren/alltag-gestalten

12.2021

Auf unserer Webseite halten wir Sie immer auf dem Laufenden: www.blaues-kreuz.de

Mitglieder und Mitarbeitende des Blauen Kreuzes Deutschland können sich über ihren Account im Login-Bereich regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

12.2021

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Oktober 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit können Vereine auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen und bleiben so handlungsfähig.

Der Gesetzesentwurf enthält unter § 5 „Vereine und Stiftungen“ Regelungen, die die Handlungsfähigkeit von Vereinen sichern sollen, wenn beispielsweise ein Zusammenkommen der Mitglieder nicht möglich ist. Mehr dazu im Vereinswiki https://www.vereinswiki.info unter Vereinsrecht Corona.

Dazu hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 23.03.2020 einen Hinweis zu einem entsprechenden Entwurf für ein Gesetz veröffentlicht.

Gesetzentwurf Handlungsfähigkeit für Vereine

 

Mitglieder- bzw Vertreterversammlungen online durchführen

Auf welcher gesetzlichen Basis sind Versammlungen auch online durchführbar? Was muss ich bei der Einladung beachten? Wie können Beschlüsse gefasst werden? Wer kann wie teilnehmen? Viele Fragen, die verständlich und praxisnah in der neuen „Arbeitshilfe Versammlungen online“ des Blauen Kreuzes Deutschland beantwortet werden.

Arbeitshilfe Versammlungen Online

12.2021

Die Suchtberatungsstellen sind auf jeden Fall weiterhin für Sie da!

Jede Beratungsstelle informiert sich regelmäßig bei den lokalen Gesundheitsämtern über lokale und regionale Möglichkeiten zur Durchführung der Suchtberatung. Aufgrund der aktuell strengeren Coronaschutzmaßnahmen können die meisten Suchtberatungsstellen leider keine offenen Sprechstunden in den Beratungsstellen anbieten.

Das heißt nicht, dass keine Beratungen mehr möglich sind.

Aktuell können Sie ein Einzelgespräch wahrnehmen, wenn Sie sich anmelden und einen 3G-Nachweis erbringen. Ein zertifizierter Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, eine PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Zudem sind die Berater:innen weiterhin telefonisch und per Videokonferenz für Sie da.

Gruppenagebote an den Beratungsstellen werden mit der 2G-Regelung durchgeführt.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, rufen Sie an und sprechen Sie über das, was Sie belastet! Das gilt für Betroffene, Mitbetroffene, Angehörige und alle, die einem Betroffenen helfen wollen.

Kontakt zu regionalen Beratungsstellen des Blauen Kreuzes in Deutschland finden Sie auf www.blaues-kreuz.de am Ende der Hauptseite unter „Hilfe in Ihrer Nähe“. Beratungsstellen sind mit dem orangefarbenen Symbol „Sprechblasen“ gekennzeichnet.

12.2021

Selbsthilfegruppen dürfen sich vor Ort und live treffen. Dennoch vermeiden viele Gruppen aktuell Präsenztreffen. 

Was tun?

Informieren Sie sich über unsere Website, was die Gruppen vor Ort anbieten und nehmen Sie telefonisch Kontakt auf. An manchen Orten trifft sich die Gruppe virtuell als Whatsappchat oder Videokonferenz oder z.B. in kleinen Gruppen, die draußen unterwegs sind. –Link zu Gruppensuche

Oder fragen Sie beim bundesweiten Infotelefon nach der Gruppe in Ihrer Region: 0202 62 003 45/ Frau Schmidt.

Die Selbsthilfegruppen stehen mit dem örtlichen Ordnungs- oder Gesundheitsamt in Verbindung und gewährleisten durch Präsenzlisten eine Kontaktnachverfolgung.

 

Nutzen Sie unser Selbsthilfe-Online-Angebot

Melden Sie sich bei einer der Onlinegruppen des Blaues Kreuz in Deutschland e.V. – Link Selbsthilfe online

Sie müssen damit rechnen, dass für Selbsthilfegruppen in Präsenz je nach Region und Inzidenz eine 3G oder 2G+ oder 2G Regelung vorgesehen ist (§ Zugangsbeschränkungen, Testpflicht).

12.2021

In vielen Bundesländern bzw. einzelnen Kommunen sind die Angebote der Sucht-Selbsthilfe größtenteils als systemrelevant anerkannt, in anderen wiederum nicht. Deshalb informieren Sie sich bitte in Ihren Ländern, ob sich weiterhin, wenn die geeigneten Räumlichkeiten vorhanden sind und die Hygienevorschriften sowie Schutzmaßnahmen konsequent(!) eingehalten werden, Sucht-Selbsthilfegruppen treffen bzw. Veranstaltungen der Sucht-Selbsthilfe durchgeführt werden dürfen. Anhaltspunkt kann die Liste bei der NAKOS bieten: https://www.nakos.de/aktuelles/corona.

Jürgen Naundorff, der Leiter der Verbandsarbeit, betont allerdings ausdrücklich: „Bei der Entscheidung, ob eine solche Gruppe in Präsenzform stattfindet oder nicht, sind sehr sorgsam der Gesundheitsschutz der Teilnehmenden und die Aspekte der Rückfallprophylaxe abzuwägen. Eine der schwersten Entscheidungen in diesen Wochen! Wir erbitten für alle Verantwortlichen Weisheit für das Tun bzw. Lassen. Zugleich machen wir ausdrücklich Mut, andere Möglichkeiten der Kommunikation, wie Gespräche unter vier Augen, Telefonate und Videokonferenzen, anstelle von Präsenz-Gruppenstunden zu nutzen.“

Hier geht es zu aktualisierten Handlungsrichtlinie 12_21 (PDF)

Für die Verbandsarbeit des BKD empfiehlt der Corona-Koordinierungsstab die 2G+ Regelung.

04.2021

Seit Montag, den 6. April 2020, steht das Online-Tool für Videokonferenzen namens „BlueMeeting“ allen Nutzern im Blauen Kreuz zur Verfügung. Es ist auf einem eigenen Server bereitgestellt und baut auf der etablierten Software von JITSI auf. Immer mehr Gruppen nutzen dieses Angebot alternativ zu Präsenztreffen.

Die Zugangsdaten können von Gruppenleitenden unter  angefordert und kostenfrei genutzt werden. Es ist sehr einfach zu bedienen und erfordert nur ein wenig Übung. Weitere Informationen zu BlueMeeting und wie es genau funktioniert wird HIER erklärt. Es kann derzeit noch nicht per Telefon an einem Meeting teilgenommen werden.

Wir empfehlen aufgrund der erhöhten Ansprüche an die Privatsphäre die Nutzung von BlueMeeting, da die Anwendung auf einem eigenen inländischen Server installiert wurde.

 

04.2021

Die NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) hat gut nachvollziehbare Leitfäden zur Nutzung von Online-Tool zusammengestellt, die wir hier gerne zur Verfügung stellen.

NAKOS Hinweise zu Telefonkonferenzen          

NAKOS-Hinweise zu Videokonferenzen           

NAKOS-Leitfaden zu Online-Konferenz Tools           

NAKOS-Übersicht zu Tools

12.2021

Die aktuelle Situation zwingt uns dazu, von unserem Standardbetrieb abzuweichen. Dafür bitten wir um Verständnis und Unterstützung. Nur gemeinsam werden wir den Herausforderungen gerecht. Ein Koordinierungsstab ist eingesetzt, bestehend aus der erweiterten Geschäftsführung (erw GF), dem Vorstand der Gesamt-Mitarbeitervertretung (GMAV) und den Einrichtungsleitungen (EL) vertreten durch Detlef Tünnermann. Kontakt: detlef.tuennermann@blaues-kreuz.de, Tel.: 0202 62 003 38

Der Stab tagt weiterhin regelmäßig, bewertet die aktuelle Situation und informiert über notwendige Maßnahmen. Sämtliche Infos werden über Sonder-Newsletter, FAQ-Bereich und den internen Login-Bereich veröffentlicht. Einrichtungsinterne Informationen stellt die Einrichtungsleitung sicher. Dies geschieht z. B. durch Aushänge und Tischvorlagen. Die Vorgehensweise wird mit dem Bundesvorstand eng abgestimmt.

12.2021

Wir sind gerne für Sie da!

Sie können uns wochentags i.d.R. von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch 0202 62 003 0, per Fax: 0202 62 003 81 und per Mail zentrale@blaues-kreuz.de erreichen.

Für Frage rund um die Suchthilfe können Sie wochentags zwischen 09.00 Uhr und 16.00 Uhr unser Servicetelefon nutzen: 0202 62 003 45

Die Bundeszentrale geht von 20.12.2021 bis 03.01.2022 in Betriebsruhe. Eine Notbesetzung ist geplant.

 

12.2021

Die aktuellen regionalen Zugangs- und Testregelungen regeln auch die Durchführung von Seminaren in der Suchtselbsthilfe. Je nach regionaler Inzidenz kann es weiterhin zur einer Reduktion der Anzahl Teilnehmender Kommen. Eventuell wird auch auf ein Online-Angebot umgestellt. Es kann aber auch zu einem Ausfall des Seminars kommen.

In der Regel werden Sie von Ihrem Veranstalter zeitnah schriftlich über den Stand der Durchführung und die Zugangsbestimmungen des Tagungshauses, bzw. der Region informiert.

Wenn Sie aus Sicherheitsgründen lieber vom Buchungsvertrag zurücktreten möchten oder Fragen zur Veranstaltung haben, melden Sie sich bitte direkt bei Ihrem Veranstalter. Den Kontakt sollten Sie auf ihren Buchungsunterlagen vorfinden.

12.2021

Da das von Ihnen gebuchte Seminar verschoben wurde, geht der Veranstalter davon aus, dass Sie den neuen Termin wahrnehmen werden, sofern Sie nicht auf das Informationsschreiben reagieren und sich schriftlich abmelden. Ist dies geschehen, dann erhalten Sie den bereits eingezahlten Betrag selbstverständlich umgehend zurück.